Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg

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Die österreichischen UmweltanwältInnen beim Treffen 2004
Die österreichischen UmweltanwältInnen beim Treffen 2004

Nur in Vorarlberg wird der Naturschutzanwalt von Naturschutzorganisationen gewählt. In den anderen Bundesländern (außer Kärnten) gibt es ähnliche Institutionen, die aber alle vom Land bestellt werden.

Nach § 51 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (Originaltext, pdf, 142 kB) können bestimmte Vereinigungen eine "fachlich geeignete Person" auf die Dauer von vier Jahren als gemeinsamen Vertreter zum Naturschutzanwalt bestellen

Diese Vereinigungen müssen sich nach ihren Satzungen mit Naturschutz beschäftigen, im ganzen Land tätig sein und in Vorarlberg mindestens 500 Mitglieder haben. Zudem kann die Landesregierung auch kleinere Organisationen zulassen, wenn diese für den Naturschutz besondere Leistungen erbringen.

Derzeit erfüllen 16 Organisationen diese Voraussetzungen: