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13.01.2009 -
Schipisten-Querung Kitzibach genehmigt
Trotz des Einspruchs der Naturschutzanwaltschaft und mehrerer Naturschutzorganisationen wurde zu Weihnachten die Querung des Kitzibachtobels in Lech bewilligt.
Im Verfahren wurde die Querung aus der Sicht des Naturschutzes und der überörtlichen Raumplanung negativ beurteilt.
Neben dem unmittelbaren Eingriff bedeutet die Querung, dass damit im Bereich der Gaisbühelalpe auch neue Nutzungen möglich werden, wie Langlaufloipen und Winterwanderwege, die zusätzliche Störungen verursachen werden. Zudem ist damit ein erster Schritt für einen Zusammenschluss der Schigebiete Lech und Warth/Schröcken gemacht (was von den Liftbetreibern immer bestrittenen wird - auf der aktuellen Schigebietskarte von Lech sind aber neben der Querung bereits zwei neue Lifte als "Projekt" eingezeichnet).
Laut dem Gutachten des geologischen Amtsschverständigen liegen zudem die geplanten Baumaßnahmen zu drei Vierteln in geologisch labilem Gebiet.
Damit dürfte die Piste nach unserer Auffassung nach dem Protokoll "Bodenschutz" der Alpenkonvention nicht bewilligt werden.

