Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg

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06.07.2009 -

EU-Beschwerde gegen Kormoranabschüsse

BirdLife Österreich und die Naturschutzanwaltschaft haben gemeinsam eine Beschwerde gegen die "Kormoran-Verordnung" des Landes eingebracht.

Kormoran

Kormoran

In den vergangenen Jahren wurden in Vorarlberg mehrfach Maßnahmen zur Bekämpfung von Kormoranen genehmigt - zuerst Vergrämungen, dann Fällung der Brutbäume, zuletzt Abschüsse sogar im Natura2000-Schutzgebiet Rheindelta.Verschiedene Naturschutzorganisationen und die Naturschutzanwaltschaft haben dagegen immer wieder Einwände erhoben, diese wurden aber zum größten Teil nicht berücksichtigt.

Nun haben BirdLife Österreich und die Naturschutzanwaltschaft für Vorarlberg gemeinsam eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Der wesentlichste Kritikpunkt ist, dass mitten im sensibelsten Schutzgebiet Abschüsse und Störaktionen erlaubt wurden, die auch andere geschützte Arten beeinträchtigen könnten. Die Verträglichkeit der Maßnahmen wurde nicht einmal geprüft, obwohl dies nach den EU-Richtlinien zwingend erforderlich gewesen wäre.
Nach der Vogelschutzrichtlinie hätte überhaupt die Notwendigkeit und die Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen nachgewiesen werden müssen, was bisher nie ausreichend erfolgt ist.