Parkplätze und Lagerplätze

Auch bei Parkplätzen und Lagerplätzen sollen die Schwellen erhöht werden. Damit wäre im Freiland die Errichtung von Parkplätzen unter 2000 m² ohne Naturschutzbewilligung möglich (bisher unter 800 m²), und die Errichtung von Lagerplätzen ab 800 m² (bisher 400 m²). Damit würde der Verlust von Freiflächen wesentlich beschleunigt, und das in einer Zeit, wo Grünräume und unversiegelte Flächen wichtiger sind denn je.