Gewässer sind ein ganz wichtiger Teil der Landschaft, und dazu gehört im besten Fall auch ein naturnaher Uferstreifen. Für Tiere ist die Verbindung von Wasser und Land ganz wichtig, sie können sich auch entlang des Gewässers gut fortbewegen.
Derzeit brauchen Eingriffe im Uferschutzbereich eine Bewilligung, das sind 10 m von einem Fließgewässer im bebauten Bereich, 20 m außerhalb. In diesen Streifen ist nichts grundsätzlich verboten, in den Naturschutzverfahren wird aber darauf geschaut, dass die Maßnahmen möglichst naturverträglich bleiben. Bei Gebäuden heißt das zum Beispiel, die Beleuchtung anzupassen, Zäune durchgängig zu halten und heimische Pflanzen zu verwenden – alles Dinge, die meistens nicht mehr kosten, aber den Wert dieser Streifen erhalten oder verbessern.
Jetzt soll dieser Uferschutzbereich pauschal auf 5 Meter reduziert werden, und damit würden viele dieser Möglichkeiten zur Verbesserung verschwinden.
