Unter anderem ist vorgesehen, Schutzbauten der öffentlichen Hand, wie Hochwasserschutz oder Wildbach- und Lawinenverbauungen völlig von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Solche Vorhaben bedeuten oft große Eingriffe in Gewässer oder andere Biotopbereiche, und können ökologisch schwere Schäden verursachen.
Dabei geht es natürlich nicht darum, notwendige Maßnahmen zu verhindern, das öffentliche Interesse an der Sicherheit von Leib und Leben wird im Zweifelsfall immer Vorrang haben. Aber ein Naturschutzverfahren ist auf jeden Fall sinnvoll, um die negativen Auswirkungen zu vermeiden, zu vermindern oder auszugleichen – man kann vieles besser machen, wenn man weiß, worauf man achten soll. Solche Bauten brauchen ohnehin eine wasserrechtliche Bewilligung mit einem umfangreichen Behördenverfahren, die „Erleichterungen“ durch Verzicht auf den Naturschutz wären also minimal.
Viele Wasserbauvorhaben sollen auch gleichzeitig den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie verbessern und werden dafür gefördert. Dann ist es nur sinnvoll, sich auch mit den Experten für Naturschutz auszutauschen, um ein bestmögliches Ergebnis zu bekommen.
