Beim Pressegespräch am meinte der Landeshauptmann, man müsse endlich diese „Dauerverhinderer“ einbremsen. Seither denke ich darüber nach, wer damit gemeint sein könnte.
Die Naturschutzorganisationen, die gegen bestimmten Entscheidungen der Behörden schon jetzt Beschwerde einlegen können, haben das nur in wenigen Fällen getan. Außerdem sollen deren Rechte nicht beschränkt werden, sie sollen sogar früher in die Verfahren einbezogen werden. Die können also nicht gemeint sein.
Bleibt nur noch die Naturschutzanwaltschaft, also wir. Wir müssen nach dem geltenden Gesetz an fast allen Verfahren nach dem GNL (Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung) beteiligt werden.
Ein Beschwerderecht haben wir nur in einigen bestimmten Fällen, bis 2019 hatten wir so gut wie nie Gegelenheit, eine Entscheidung anzufechten, 2019 wurden diese Rechte erweitere, vor allem auf Verfahren, in denen EU-rechtlich geschützte Arten und Lebensräume betroffen sind.
Dieses Recht haben wir sehr sparsam genutzt: In einem Faktencheck auf unserer Website haben wir die Fälle aufgelistet: Es waren insgesamt 10, also m Schnitt nicht einmal zwei pro Jahr.
Man könnte sich also zu Unrecht abgestempelt fühlen und vielleicht auch als Sündenbock für Dinge, die nicht so gut laufen, und bei denen es vielleicht woanders klemmt.
Übermächtiger Naturschutz?
Das Gleichgewicht zwischen Natur und Wirtschaft müsse wieder hergestellt werden, sagten die Herren LH und LR auch noch, es habe eine „einseitige Auslegung“ des Naturschutzgesetzes gegeben.
Im Ernst jetzt? Ich nehme an, dass die Herren in den letzten Jahrzehnten im selben Land gelebt haben wie ich, aber deren Wahrnehmung war offenbar eine ganz andere. Ich hatte ja eher den Eindruck, dass in so gut wie allen strittigen Verfahren die Entscheidungen zu Gunsten der Wirtschaft ausgefallen sind. Die Statistik bestätigt das: Faktencheck
Und falls das wirklich so schlimm gewesen wäre, und das Land unter dem übermächtigen Naturschutz so gelitten hat, müsste doch die Frage erlaubt sein, wer eigentlich in diesen 30 Jahren die politische Mehrheit in diesem Land hatte. Und wer in der Regierung und somit für den Vollzug der Gesetze zuständig war.
