Straßen und Wege

Für den Bau von Straßen im Freiland sind ebenfalls wesentlich höhere Schwellenwerte geplant. Das würde bedeuten, dass Straßen erst ab einer Länge von 400 m eine Bewilligung brauchen, „schmale“ Straßen unter 4 m Fahrbahnbreite könnten in beliebiger Länge ohne Bewilligung gebaut werden (solange keine besonderen Biotope oder Gewässer gequert werden). Damit kann in der Natur schon einiges angerichtet werden: Weithin sichtbare Landschaftswunde, schlimmstenfalls Hangrutschungen, Zerschneidung von Lebensräumen oder Störungen in bisher unerschlossenen Gebieten.
Auch hier gilt: Praktisch kein Projekt wurde bisher vom Naturschutz konkret verhindert, aber in vielen Fällen sind Verbesserungen nötig, etwa bei der Trassenführung oder der Begrünung.