Lob kam vor allem von Seiten der Wirtschafts-Vertretungen, als die Novelle zum Naturschutzgesetz letzte Woche präsentiert wurde. So wie es klingt, muss die Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten sehr unter dem Naturschutz gelitten haben: Von „Dauerverhinderern“ war die Rede, von Ideologie und Schikanen und davon, dass alles blockiert werden sollte – Zitate
Die Fakten sprechen eine andere Sprache:
Im Jahr 2025 hat die Naturschutzanwaltschaft 633 Stellungnahmen in Naturschutzverfahren abgegeben, davon waren 70 negativ (also 11,1 %). Davon wurden 0 (Null) Verfahren mit einem negativen Bescheid beendet.
2024 waren es 643 Stellungnahmen, davon 53 negativ (8,3 %) und 0 negative Bescheide.
Auch die bisherigen Beschwerderechte dürften der Wirtschaft nicht schwer geschadet haben: Weiterlesen
Unter anderem ist vorgesehen, Schutzbauten der öffentlichen Hand, wie Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauungen völlig von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Solche Vorhaben bedeuten oft große Eingriffe in Gewässer oder andere Biotopbereiche, und können ökologisch schwere Schäden verursachen.



Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht 2022



