Logo NSA

Die Vorarlberger Naturschutzorganisationen suchen eine

Stellvertretung der Naturschutzanwältin (m/w/d)

Vollzeit (100 %) – Teilung in Teilzeitstellen möglich

Ausschreibung als PDF

Die Naturschutzanwaltschaft für Vorarlberg vertritt die Interessen von Natur und Landschaft in Verfahren nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL).
Sie hat auch die Gemeinden und Bürger in Fragen des Naturschutzes zu beraten.
Dies geschieht durch die Teilnahme an Verwaltungsverfahren, die Mitarbeit in Gremien
und Arbeitsgruppen, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Laut § 51 Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung wird der Naturschutzanwalt in Vorarlberg durch die Vereinigungen bestellt, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben der Naturschutz gehört, und die in Vorarlberg einen Mitgliederstand von mindestens 500 Personen aufweisen.
Die Bestellung erfolgt auf vier Jahre. In gleicher Weise wird die Stellvertretung bestellt.

IHRE ZENTRALEN AUFGABEN

• Mitwirkung in naturschutzrechtlichen Verfahren (Stellungnahmen, Einwendungen, fachliche Beurteilungen) nach Analyse von Projekten hinsichtlich Auswirkungen auf Natur und Landschaft
• Mitarbeit bei komplexen Verfahren und Großprojekten (z. B. UVP)
• Fachliche Unterstützung von Gemeinden, Behörden und Projektwerbern
• Zusammenarbeit mit den Naturschutzorganisationen

IHR PROFIL

• Abgeschlossenes Hochschulstudium (mind. 180 ECTS) mit Schwerpunkt Biologie, Naturschutz, Landschaftsplanung, Raumplanung, Umweltingenieurwesen, Recht etc.
Das geforderte Ausbildungsniveau kann auch durch mehrjährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden.
• Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen, Einsatzfreude, Lernbereitschaft, Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick
• Fundierte Kenntnisse in zumindest einem der Bereiche Naturschutzrecht, Ökologie oder Raumplanung
• Fähigkeit zur Analyse und Beurteilung komplexer fachlicher und rechtlicher Fragestellungen
• Fähigkeit zur Zusammenarbeit in interdisziplinären Kontexten

VON VORTEIL

• Berufserfahrung im naturschutzrelevanten Umfeld
• Erfahrung in Verwaltungsverfahren oder Projektbeurteilungen
• Kenntnisse im Umgang mit Behörden- und Planungsprozessen
• Orts- und Verwaltungskenntnisse sind erwünscht

RAHMENBEDINGUNGEN

• Arbeitsbeginn: 1. November 2026
• Bestellung gemäß § 51 GNL durch die Naturschutzorganisationen
• Funktionsperiode: 4 Jahre

INTERESSE GEWECKT?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 29. Mai 2026 an:
bewerbung@naturschutzanwalt.at

RÜCKFRAGEN

Allgemeine Auskünfte: Peter Mayrhofer – bewerbung@naturschutzanwalt.at
Fachliche Auskünfte:  DI Katharina Lins – T 05572 25108, katharina.lins@naturschutzanwalt.at