Häufig gestellte Fragen

Wie wird man/frau Naturschutzanwalt?

In Vorarlberg wird der Naturschutzanwalt alle vier Jahre von Naturschutzorganisationen gewählt (es darf selbstverständlich auch eine Naturschutzanwältin sein, nur der offizielle Titel nach dem Gesetz heißt „der Naturschutzanwalt“. Wir lassen uns davon weiter nicht stören, es sollte auch niemanden davon abhalten, sich eventuell einmal zu bewerben).

Mehr zur Bestellung steht hier. Eine besondere Ausbildung braucht man/frau dazu übrigens nicht, sollte aber „fachlich geeignet“ und in der Praxis erfahren sein.

 

Wer ist euer Chef?

Niemand. Ehrlich! Die Naturschutzanwaltschaft übt ihre Tätigkeit selbständig und eigenverantwortlich aus – so steht es in unserem Vertrag. Es gibt kein wie immer geartetes Weisungsrecht der Politik.

Wir haben jedoch eine Vereinbarung mit den Organisationen, die uns gewählt haben. Danach können sie uns bei „groben Pflichtverletzungen“ mit einem einstimmigen Beschluss entlassen, und das macht auch Sinn – schließlich soll sichergestellt sein, dass die Anwälte der Natur auch etwas für ihre Klientin tun.

 

Wenn ihr die Naturschutzanwälte seid, wer ist dann der „Landschaftsschutzanwalt“ und der „Umweltanwalt“?

Im Prinzip sind das alles wir.

„Landschaftsschutzanwalt“ hieß unsere Funktion im alten Landschaftsschutzgesetz (bis April 1997), die im wesentlichen diesselbe war wie heute, nur mit noch eingeschränkterer Parteistellung. Es ist also eine überholte Bezeichnung, die aber gelegentlich noch verwendet wird.

„Umweltanwalt“ meint zum einen die Funktion nach dem UVP-Gesetz, die wir auch wahrnehmen. Außerdem heißen die Kollegen in den anderen Bundesländern meist „Landesumweltanwalt“, wenn man also zusammenfassend von allen „Landesumweltanwaltschaften“ spricht, sind wir auch dabei.

 

Seid ihr also die einzigen „Anwälte der Natur“?

Wie man’s nimmt.

Wir sind die einzige Institution in Vorarlberg, die formell diese Rolle hat.

Aber natürlich können (und sollen) auch andere in anderer Form als „Anwalt der Natur“ tätig werden. Der Österreichische Naturschutzbund nennt sich z.B auch so, setzt sich aber wie andere NGOs ehrenamtlich für die Natur ein. Und auch in den Amtsstellen des Landes wird für den Naturschutz gearbeitet, vor allem in der Umweltabteilung und in den Bezirkshauptmannschaften.

 

Wer bezahlt euch eigentlich?

Unsere Gehälter und Bürokosten werden aus dem Naturschutzfonds finanziert. Das ist ein Fonds des Landes, der vor allem aus Naturschutzabgaben, Ausgleichszahlungen und Strafgeldern gespeist wird.
Mehr Informationen zum Naturschutzfonds

 

Was passiert gerade im Fall XXX?

Das ist eine Frage, die uns oft gestellt wird. Wir können sie prinzipiell auch beantworten, vorausgesetzt, es geht um eine Geschichte, zu der wir Informationen haben. Denn im Gegensatz zu Beamten gibt es für uns keine Amtsverschwiegenheit. Im Gegenteil, wir sind sogar verpflichtet, die Öffentlichkeit über wichtige Themen zu informieren und in strittigen Fragen auch klar Stellung zu beziehen.

 

Warum tut ihr nichts gegen XXX?

Auch das ist eine Frage, die uns oft gestellt wird. Darauf gibt es ganz verschiedene Antworten:

Wir tun ja doch etwas, das ist aber in der Öffentlichkeit/dem Fragesteller nicht bekannt.
Wir würden gerne etwas tun, und das Thema ist uns wichtig, aber wir können an dem Verfahren gar nicht mitwirken (wenn es etwa um Gewerbe- oder Wasserrecht geht).
Oder wir haben zwar unsere Position eingebracht, aber die Behörde hat anders entschieden.
Oder wir können nichts tun, und das Thema ist für uns auch nicht vorrangig. Das kann durchaus vorkommen. Zum Beispiel, wenn sich Leute ärgern, dass ihr Nachbar zu nahe/zu hoch/zu häßlich baut. Dafür haben wir durchaus Verständnis, es kann aber sein, dass so etwas kein Problem für den Naturschutz ist.

Das heißt, wir werden es nie allen recht machen können. Das ist uns bewusst, damit können und müssen wir leben. Und versuchen, unsere Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

 

Warum seid ihr gegen alles?

Noch eine Frage, die wir sehr oft hören, und die beruht schlicht auf einem Vorurteil.

Wir sind nämlich nicht gegen alles, nicht einmal im Dienst. Unsere Statistik sagt, dass wir im Jahr ca. 800 offizielle Stellungnahmen abgeben, von denen nur ca. 10 Prozent negativ sind . Und das heißt noch nicht, dass das alles verhindert wird: Im Schnitt werden über die Hälfte dieser Projekte trotzdem von der Behörde bewilligt.

 

Was ist diese „Parteistellung“, von der alle reden?

Dabei geht es im wesentlichen um das Recht, gegen eine Entscheidung im Naturschutzverfahren auch Berufung und Beschwerde zu erheben. Derzeit können wir das nur in bestimmten Fällen – nachzulesen im Kapitel Aufgaben oder im Gesetz.

Wir fänden das nur gerecht, wenn man zum Schutz der Landschaft die selben Rechtsmittel hätte wie für einen Eingriff in die Natur. Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Das heißt natürlich nicht, dass wir willkürlich alles verhindern könnten. Denn die höheren Instanzen können ja auch nur nach den Gesetzen entscheiden. Das heißt, wir würden eigentlich nur dazu beitragen, dass die Gesetze besser umgesetzt werden.

 

Warum seid ihr so schwer zu erreichen?

Naja, so schlimm ist es doch auch wieder nicht! Zugegeben, wir sind oft unterwegs und haben etwas ungeregelte Arbeitszeiten (daran sind wir im übrigen gar nicht immer selber schuld, aber bei ca. 1000 Projekten im Jahr muss man sich doch einiges ansehen). Unser Büro ist aber außer mittwochs jeden Vormittag besetzt, und Anrufbeantworter und Mailboxen stehen immer bereit. Manchmal sind wir auch nur am Telefonieren, wenn niemand abnimmt, also Geduld!

 

Was macht ihr überhaupt den ganzen Tag?

Gute Frage! Wie gesagt, bei ca. 1000 Projekten im Jahr sind wir ziemlich oft unterwegs. Manche Projekte werden zwar nur schriftlich bearbeitet, dafür haben wir auch sonst noch Termine – Besprechungen, Arbeitsgruppen, Augenscheine.

Im Schnitt sind wir etwa die halbe Zeit im Büro, es kann aber auch vorkommen, dass wir die ganze Woche im Außendienst sind und das Büro nur am Abend sehen. Ohne Schreibtischarbeit geht schließlich auch nichts.

 

Wie kommt ihr zu euren Projekten?

Das ist im Normalfall durch die Gesetze vorgegeben. Die BH ist als Behörde für die Bewilligungen nach dem Naturschutzgesetz zuständig, dort werden die Projekte beantragt. Wir bekommen dann von der BH eine Einladung zur Verhandlung oder die Unterlagen zur schrifltichen Stellungnahme.

 

Kann ich bei euch mitarbeiten?

Im Prinzip ja. Nur haben wir leider kein Geld um zusätzliche Arbeit zu bezahlen. Wahrscheinlich haben wir auch zuwenig Zeit, um uns mit der nötigen Aufmerksamkeit um PraktikantInnen zu kümmern. Aber zu tun gäbe es genug.

 

Was soll dieser Ton? Nehmt ihr eigentlich eure Arbeit ernst?

Doch, doch, das meiste, was uns dienstlich beschäftigt, ist sehr ernstzunehmen. Wir wollen aber noch nicht ganz depressiv werden, und mit ein bisschen Humor geht alles leichter. Und damit im Büro nicht nur Blödsinn gemacht wird, haben wir schon vor vielen Jahren eine Aufpasserin angestellt.