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Die Naturschutzanwaltschaft vertritt in Vorarlberg die Interessen der Natur und der Landschaft, vor allem in Verfahren nach dem Naturschutzgesetz. Zugleich ist sie „Umweltanwaltschaft“ in UVP-Verfahren.

LaubfroschNur in Vorarlberg wird der Naturschutzanwalt von Naturschutzorganisationen gewählt, und hat damit eine Zwischenstellung zwischen Verwaltung und privaten Organisationen.
Auch Beratung von Bürgern und Gemeinden gehört zu den gesetzlichen Aufgaben. Mehr dazu unter Aufgaben und FAQ.

 

Fußnote:

Wenn Sie „die Naturschutzanwaltschaft“, „den Naturschutzanwalt“ oder „die Naturschutzanwältin“ für Vorarlberg suchen, sind Sie hier richtig. Manche suchen aber auch den „Landschaftsschutzanwalt“, weil das der frühere Titel für dieselbe Einrichtung ist oder „Naturanwalt“, weil das nicht gar so lang ist.

Auch mit „Umweltanwaltschaft“ oder „Landesumweltanwaltschaft“ können nur wir gemeint sein – so lautet der Titel analog zu den anderen österreichischen Bundesländern. Außerdem ist „der Naturschutzanwalt“ ausdrücklich auch „der Umweltanwalt“ im Sinne des UVP-Gesetzes, und „der Anwalt“ darf biologisch ruhig auch weiblich sein.

Er/sie ist jedenfalls jemand, der die öffentlichen Interessen am Naturschutz in Verwaltungsverfahren vertritt, also – wie man in Deutschland sagen würde – ein „Träger öffentlicher Belange“.