Lob kam vor allem von Seiten der Wirtschafts-Vertretungen, als die Novelle zum Naturschutzgesetz letzte Woche präsentiert wurde. So wie es klingt, muss die Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten sehr unter dem Naturschutz gelitten haben: Von „Dauerverhinderern“ war die Rede, von Ideologie und Schikanen und davon, dass alles blockiert werden sollte – Zitate
Die Fakten sprechen eine andere Sprache:
Im Jahr 2025 hat die Naturschutzanwaltschaft 633 Stellungnahmen in Naturschutzverfahren abgegeben, davon waren 70 negativ (also 11,1 %). Davon wurden 0 (Null) Verfahren mit einem negativen Bescheid beendet.
2024 waren es 643 Stellungnahmen, davon 53 negativ (8,3 %) und 0 negative Bescheide.
Auch die bisherigen Beschwerderechte dürften der Wirtschaft nicht schwer geschadet haben:
Seit der Einführung 2019 haben wir insgesamt 10 Beschwerden eingebracht (Tabelle). Davon wurde eine – der erste Wolfsabschuss – negativ entschieden, in den anderen Fällen konnten Verbesserungen für die Natur erreicht werden.
Von Naturschutzorganisationen gab es ebenfalls nur wenige Beschwerden, obwohl derzeit 41 Organisationen für Vorarlberg anerkannt und damit beschwerdeberechtigt sind (ganze Liste).
Außerdem ist ein es ein großes Missverständnis, dass „Bewilligungspflicht“ bedeutet, dass etwas verhindert werden soll. Gerade bei Bauten im Betriebsgebiet geht es nicht darum, ob man bauen darf, sondern wie.
Die meisten Maßnahmen dazu sind einfach: Gläser, an denen keine Vögel anprallen und sterben. Beleuchtung, die keine Insekten anzieht und tötet. Dächer, auf denen etwas wachsen darf. Pflanzen, die für ein Minimum an Schatten und besserer Luft sorgen (was auch den Mitarbeitenden zugutekommt). Solche Maßnahmen werden nur in Naturschutzverfahren diskutiert, und finden sich in keinem anderen Verfahren, weder im Baurecht, noch im Gewerberecht und schon gar nicht in der Flächenwidmung. Von „Doppelgleisigkeiten ohne ökologischem Mehrwert“ kann daher keine Rede sein.
Die meisten Betriebe haben damit auch gar kein Problem, manche machen freiwillig viel mehr. Aber die, bei denen es zu Schwierigkeiten kommt oder die sich gar schikaniert fühlen, werden offenbar viel lauter gehört.

Parkplatz in Dornbirn -“ mit Naturschutzverfahren“ heißt auch „mit Begrünung, mit verträglicherem Licht, mit weniger Bodenversiegelung“
Zitate:
WKV-Präsident Kopf, 13. 7. „die Wirtschaft“ , Leitartikel
„Eine starke Wirtschaft ist keine Bedrohung für den Naturschutz“ – unter dem Titel „Naturschutz braucht Vernunft – nicht Schikanen“.
Dort wird auch angemerkt: “ In der Wirtschaftskammer wertet man die
Novelle als Erfolg auf ganzer Linie – die zentralen Forderungen der Interessenvertretung finden sich unmittelbar wieder“.
Alt-IV-Präsident Ohneberg, 9. 7., VN-Kommentar
„Wer aber jedes Betriebsprojekt, jede Geländeanpassung oder jede Schutzmaßnahme durch immer neue Verfahren schickt, schützt oft nicht die Natur – sondern den Amtsschimmel.“
IV-Präsident Hartmann, 30. 6, ORF-Interview
„Ich bin immer der Meinung, dass wir in Vorarlberg ein tolles Niveau
haben, was Umweltschutz anbelangt. Und ich glaube auch, dass Umweltschutz
wirklich ganz wichtig ist. Es darf aber nicht sein, dass Umweltschutz dazu führt,
dass alles blockiert wird. Das wäre gefährlich und würde dazu führen, dass wir
mehr und mehr Industriearbeitsplätze in Vorarlberg verlieren würden.“
LH Waller, 25. 6. VN/VOL
“’Dauerverhinderer brauchen wir am Standort Vorarlberg nicht‘, sagt Wallner. Ihnen soll ein Riegel vorgeschoben werden: Einspruchsrechte seien teils ‚überhöht'“, „das Land habe zu viele Rückmeldungen erhalten, dass es beim Naturschutz eine Überbürokratisierung gebe.“