Lob kam vor allem von Seiten der Wirtschafts-Vertretungen, als die Novelle zum Naturschutzgesetz letzte Woche präsentiert wurde. So wie es klingt, muss die Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten sehr unter dem Naturschutz gelitten haben: Von „Dauerverhinderern“ war die Rede, von Ideologie und Schikanen und davon, dass alles blockiert werden sollte – Zitate
Die Fakten sprechen eine andere Sprache:
Im Jahr 2025 hat die Naturschutzanwaltschaft 633 Stellungnahmen in Naturschutzverfahren abgegeben, davon waren 70 negativ (also 11,1 %). Davon wurden 0 (Null) Verfahren mit einem negativen Bescheid beendet.
2024 waren es 643 Stellungnahmen, davon 53 negativ (8,3 %) und 0 negative Bescheide.
Auch die bisherigen Beschwerderechte dürften der Wirtschaft nicht schwer geschadet haben: Weiterlesen
Unter anderem ist vorgesehen, Schutzbauten der öffentlichen Hand, wie Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauungen völlig von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Solche Vorhaben bedeuten oft große Eingriffe in Gewässer oder andere Biotopbereiche, und können ökologisch schwere Schäden verursachen.
Manchmal kann’s schnell gehen: Gestern vormittag wurde in den Medien 



