GNL neu – Angriff auf den Naturschutz

Die Landesregierung hat Ende Juni die Eckpunkte einer Novelle vorgestellt, mit der das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwickung (GNL) modernisiert werden und  „deutliche Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und bäuerlichen Familienbetrieben sowie Verwaltung“ bringen soll.
Wie groß diese „Entlastungen“ tatsächlich wären, müsste sich erst zeigen, sie würden aber auf jeden Fall massive Verschlechterungen für den Naturschutz bedeuten.

Unter anderem ist vorgesehen, Schutzbauten der öffentlichen Hand, wie Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauungen völlig von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Solche Vorhaben bedeuten oft große Eingriffe in Gewässer oder andere Biotopbereiche, und können ökologisch schwere Schäden verursachen.
Dabei geht es natürlich nicht darum, nochwendige Maßnahmen zu verhindern, das öffentliche Interesse an der Sicherheit von Leib und Leben wird im Zweifelsfall immer Vorrang haben. Aber ein Natursschutzverfahren ist auf jeden Fall sinnvoll, um die negativen Auswirkungen zu vermeiden, zu vermindern oder auszugleichen – man kann vieles besser machen, wenn man weiß, worauf man achten soll. Solche Bauten brauchen ohnehin eine wasserrechtliche Bewilligung mit einem umfangreichen Behördenverfahren, die „Erleichterungen“ durch Verzicht auf den Naturschutz wären also minimal. Weiterlesen

Stellvertretende Naturschutzanwältinnen wiedergewählt

Am 16. Juni wurden Johanna Kronberger und Anna Waibel von den Vorarlberger Naturschutzorganisationen als Stellvertreterinnen der Naturschutzanwältin Katharina Lins wiedergewählt. Sie teilen sich die Stelle in ihrer dritten Funktionsperiode bis 2030 wiederum zu je 50%.

Wir bedanken uns bei den Naturschutzorganisationen für das in uns gelegte Vertrauen und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Einsatz für die Rechte der Natur.

Von links nach rechts: Peter Mayrhofer (Fischereiverband), Anna Waibel, Günther Ladstätter (Naturschutzbund), Johanna Kronberger, Martin Strele (Bodenfreiheit), Katharina Lins. Foto (c) Harald Mark

 

Naturschutzanwältin wiedergewählt

Am 15. April 2025 wurde DI Katharina Lins von den Vorarlberger Naturschutzorganisationen einstimmig wiedergewählt.

Bis 2029 dauert die achte Funktionsperiode in Folge – herzliche Gratulation und vielen Dank für den unermüdlichen Einsatz für den Naturschutz in Vorarlberg!

Wer mehr über die Wahl der Naturschutzanwältin erfahren möchte, kann sich unter folgendem Link schlau machen: http://www.naturschutzanwalt.at/about/bestellung/

 

Biotopexkursionen 2025

Waren Sie schon einmal auf einer Biotopexkursion? Wenn Sie die faszinierende Tier- und Pflanzenwelt der Vorarlberger Biotope kennen lernen wollen, dann begeben Sie sich doch auf eine der alljährlichen Exkursionen zu den Naturschätzen Vorarlbergs.

Die Biotopexkursionen finden im Frühling und Sommer statt und werden auf der Vorarlberger Umweltplattform www.umweltv.at/veranstaltungen  bekanntgegeben. Der aktuelle Folder steht hier zum Download bereit: Biotopexkursionen Folder 2025

Die Biotopexkursionen werden in Zusammenarbeit mit interessierten Vorarlberger Gemeinden angeboten. Zusammen mit erfahrenen Fachleuten können Sie bereits frühmorgens begleitet von Vogelgezwitscher die Vorarlberger Riedlandschaften erkunden oder die summenden und flatternden Bewohner eines Hochmoors kennenlernen.

EU-Renaturierungsgesetz darf nicht an uns scheitern

Zehn Vorarlberger Institutionen aus Natur- und Umweltschutz haben sich mit einem offenen Schreiben an LH Wallner gewandt und ihn dringend ersucht, die Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes zu unterstützen.

Die Organisationen wüssten auch gerne, wie solche Stellungnahmen eigentlich zustande kommen, und warum sie nicht öffentlich gemacht werden. Es ist uns auch auch unklar, warum die Landeshauptleute auf ihrer früheren ablehnenden Stellungnahme beharren, wenn in der Zwischenzeit vom EU-Parlament ein Kompromiss beschlossen wurde, in dem viele Bedenken bereits berücksichtigt wurden.

Bereits im Vorjahr haben sich ja alle österreichischen Umweltanwält*innen dafür eingesetzt, dass das Renaturierungsgesetz nicht verwässert werden dürfe. Nunmehr wurde im Februar schon ein abgeschwächter Kompromiss beschlossen – wenigstens der soll nicht ausgerechnet an Österreich scheitern.

Übrigens hat sich gerade eine neue Initiative gebildet, die Unterschriften für das Gesetz sammelt, und auf ihrer Website auch informiert und über Gerüchte aufklärt: www.renaturierungsgesetz.at

Natürlich dunkel – Wie wir künstliche Beleuchtung reduzieren können

Wir haben hier in unserem Blog ja bereits des Öfteren über Lichtverschmutzung und die Bemühungen, diese zu reduzieren, berichtet. Nun hat auch das Land Vorarlberg eine Kampagne gestartet, mit Hilfe derer die Nacht wieder dunkler werden soll.

Unter https://vorarlberg.at/-/natuerlich-dunkel können Informationen abgerufen werden, außerdem stehen die folgenden Dateien zum Download bereit:
Die Broschüre „Natürlich Dunkel“, eine „Checkliste zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen, sowie der „Österreichische Leitfaden Außenbeleuchtung“ und weitere Artikel zum Thema. Wir wünschen euch eine spannende Lektüre und freuen uns auf dunkle Nächte!

Im Zweifelsfall schießen?

Manchmal kann’s schnell gehen: Gestern vormittag wurde in den Medien berichtet, dass ein Tier, sehr wahrscheinlich ein Wolf, in der Nacht in Bludenz gefilmt wurde. Gestern am frühen Nachmittag verkündeten Vertreter der Landesregierung, dass dieses Tier geschossen werden müsse, gestern im Lauf des Tages hat die BH Bludenz eine Ausnahmebewilligung erlassen und heute morgen veröffentlicht.

Bleibt nur die Frage, ob diese schnelle Entscheidung auch korrekt ist: Weiterlesen

Ja zum EU-Renaturierungsgesetz

Die neun Landesumweltanwält*innen Österreichs sind der Überzeugung, dass ein starkes EU-Renaturierungsgesetz eine große Chance darstellt – damit könnten sich die geschädigten und zerstörten Ökosysteme erholen und als Lebensgrundlagen für uns, unsere Kinder und Enkelkinder gesichert werden.

Wir wenden uns daher mit einem Offenen Brief an die Entscheidungsträger*innen in Österreich und der EU, und appellieren an alle, sich für ein starkes Renaturierungsgesetz einzusetzen, das der Einigung des Rates vom 20. Juni 2023 über den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur entspricht.

Offener Brief – deutsch