Streuwiesen als Bauflächen?

Verbauung von ökologisch wertvollen Flächen kommt in Vorarlberg leider immer wieder vor. Das kann momentan in Koblach im „Kobelmahd“ beobachtet werden. Hier wurden Feuchtgebiete in Bauflächen gewidmet. Die Bauarbeiten für mehrere Wohnhäuser sind bereits im Gange. Dies zeigt uns abermals deutlich, dass auch geschützten, ökologisch wertvollen Flächen eine Überbauung droht.

Kobelmahd Umwidmung3

Aktuelle Bauarbeiten im Kobelmahd

Teile des Kobelmahdes in Koblach sind durch den §25 (2) im Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL), aber nicht durch die Streuwiesenverordnung geschützt, jegliche Veränderungen bedürften einer Bewilligung. In der jüngeren Vergangenheit wurden Erdarbeiten und Aufschüttungen im Bereich „Kobelmahd“ getätigt, durch die die ökologische Wertigkeit dieser Flächen stark gelitten hat.

Die Bebauung des Gebietes „Kobelmahd“ wird von Seiten des Naturschutzes stark in Frage gestellt. Die Umwidmung des „Kobelmahdes“ ist ungünstig und aus meiner Sicht eine Fehlentscheidung. Hier wurden ökologisch wertvolle Flächen geopfert, um Bauflächen zu schaffen.

Kobelmahd Umwidmung4

farbige Flächen (rosa und violett) = geschützte Streuwiesen

Auch wurde im wasserbautechnischen Gutachten festgestellt, dass bei diesen Bauflächen im Kobelmahd schon bei einem 30-jährigen Hochwasser mit Überschwemmungen zu rechnen ist. Dies ist auch Anlass für weitere Eingriffe in das Kobelmahd: Geplant ist ein Retentionsbecken, das wieder auf einer benachbarten Streuwiese zu liegen kommen wird. Forderungen nach weiteren Schutzmaßnahmen werden nicht lange auf sich warten lassen. Wie sinnvoll ist eine Bebauung solch gefährdeter Flächen, wenn dadurch zusätzlich naturschutzfachlich interessante Streuwiesen verloren gehen?

Auch wenn die Umwidmung nunmehr eine Tatsache ist, stellt sich hier die Frage,  ob solche unnötig geschaffenen neuen Sachzwänge wirklich als „überwiegende Vorteile für das Gemeinwohl“  im Sinne des GNL zu verstehen sind. Durch die Umwidmung wurden zwar einige Bauplätze geschaffen, von denen die Grundeigentümer profitieren konnten, aber der Verlust einer unwiederbringlichen Streuwiesenfläche bleibt. Ein schlechte Vorbildwirkung für unseren zukünftig weiter hart umkämpften Schutz von Feuchtflächen und Uferbereichen in Vorarlberg!

Nach Rücksprache mit der Gemeinde Koblach wollen wir ergänzen: Die Widmung des Kobelmahdes in Bauerwartungsland erfolgte bereits im Jahre 1989. Auch wurde im Rahmen des Regionalentwicklungskonzeptes (REK) gemeinsam mit dem Land Vorarlberg gemeinsam die Bebauungsgrenze festgelegt, darauf stützt sich die Widmung in Baufläche.

 

Kommentar verfassen