EU-Agrarpolitik und Umwelt: Da geht noch mehr

Die Landwirtschaft hat große Auswirkungen auf Umwelt und Natur – positive und negative. Daher hat die Agrarpolitik der EU eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der Begrenzung der Klimakrise. Um dies zu erreichen, sind zielgerichtete Förderungen von größter Bedeutung.

Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher in einer gemeinsamen Stellungnahme konkrete Verbesserungen im neuen EU-Förderprogramm gefordert.

Dazu weisen wir ausdrücklich auf die umfassende Arbeit von 18 Naturschutzfachleuten zu den Herausforderungen bei ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen und naturschutzfachlichen Empfehlungen für künftige Fördermaßnahmen hin (Eichberger et al. 2019), die hier unbedingt zu berücksichtigen sind. Denn sie umfassen bereits ganz konkrete Maßnahmen und begründete Verbesserungsvorschläge zur Zielerreichung. Die Umsetzung dieser Forderungen sind unbedingt notwendig, um die Biodiversität und den Naturhaushalt samt seiner Ökosystemleistungen zu schützen und den European Green Deal erfüllen zu können.

Neben Hecken, Feldgehölzen und Obstbaumbeständen wichtig sind auch attraktive Prämien für Flächen, die später als üblich gemäht werden, als auch Förderungen für einmähdige Magerstandorte mit geringem Heuertrag sowie die Anwendung einer naturkonformen, tierschonenden Mähtechnik, Brache- und Wiesenrandstreifen, auch entlang von Waldrändern und Gewässern. Dies ist insb. auch für den Insektenschutz (Heuschrecken, Schmetterlinge und Libellen) wichtig.

Gezielt gefördert werden müssen auch für Amphibien und Reptilien wichtige Strukturen wie Steinmauern, Lesestein- und Totholzhaufen, feuchte und staunasse Mulden, sowie Vogelansitzwarten (z.B. für Braunkehlchen, Neuntöter und Greifvögel) auf Schlägen.
Auf Weideflächen sind attraktive Prämien zur Auszäunung von ökologisch bedeutenden Lebensräumen wie Mooren und Feuchtflächen notwendig, als auch eine Beschränkung der Tierzahl und Förderung spezieller Haustierrassen für den Erhalt von Mager- und Hutweiden, standortangepasste Almbewirtschaftung und Tierwohl, Festmistsysteme und Kompostierung.

Für Äcker ist nicht nur der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie Erosionsschutz wichtig, sondern auch die Förderung des Humusaufbaus, stickstoffbindender Pflanzen und Zwischenfruchtanbau, Humuserhalt und Bodenschutz sowie Schutz von Lerche und Kiebitz durch sog. „Kiebitz-Äcker“ und „Lerchenfenster“.

Mehr Information:

GAP: nationaler Strategieplan für Österreich (incl. Möglichkeiten zur Stellungnahme)

Studie: Maßnahmen und Herausforderungen, Eichberger et. al., 2019

Stellungnahme der österreichischen Umweltanwält*innen

 

 

Auf dem Weg zur Auenstrategie 2030+

Nach längerer Zeit in der Warteschleife wird nun wieder zum Thema Auwald Fahrt aufgenommen. Dies erfolgte im November 2020 durch ein weiteres Auendialogforum  im Zuge der Auwaldstrategie Österreich 2020+ des Bundesministeriums, des Naturschutzbundes und der Convention of Wetlands.

Auwald an der Bregenzerach (UMG)

Die Strategie zielt darauf ab Flussauen und Gewässernetze als natürliche Lebensadern der Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Der Naturraum Au wurde in Österreich viel verändert und ist in seiner Funktionsfähigkeit stark eingeschränkt. Dazu wurde letztens 2011 eine Aktualisierung des Inventars gewässernahen Umlands durchgeführt und dabei einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation von über 850 Auen dargestellt. Eine weitere Aktualisierung nach 10 Jahren wäre von Vorteil, um die Verlustflächen von Auen bis 2020 sichtbar zu machen.  Weiterlesen

Umweltanwalt unter Druck – gemeinsamer Protest

In Oberösterreich sind Änderungen im Natur- und Landschaftsschutzrecht geplant, die die Rechte des Umweltanwaltes massiv beschneiden würden. Nach dem Entwurf, der über die Weihnachtszeit zur Begutachtung ausgesandt wurde, sollen Forststraßen oder Entwässerungen von Feuchtflächen bewilligungsfrei errichtet werden können, sollen Seenschutz, Uferschutz und Landschaftsschutz  eingeschränkt werden.

Zudem soll der Oö. Umweltanwaltschaft die Parteistellung entzogen werden und zwar in Verfahren zum Schutz von vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten und in
Verfahren innerhalb von Europaschutzgebieten.

Die österreichischen UmweltanwältInnen 2016

Die Umweltanwaltschaften der österreichischen Bundesländer wehren sich geschlossen gegen die vorgesehene Schwächung der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft und kritisieren die geplanten Novellen auf das Schärfste.

Mehr dazu in der gemeinsamen Presseaussendung:
Aussendung LUAs vom 9. 1. 2019

In einer gemeinsamen Online-Petition werden Unterschriften gegen diesen Angriff auf die Umweltanwaltschaften gesammelt – wir hoffen auf zahlreiche und tatkräftige Unterstützung!
> Petition unterzeichnen <

 

Petition: Die Natur braucht eine Stimme!

Die Aarhus-Konvention verlangt, dass die Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Das ist grundsätzlich eine gute und wichtige Idee. In Österreich haben sich Bund und Länder damit lange Zeit gelassen.

Oberösterreich ist nun das erste Bundesland, das eine Anpassung des Naturschutzgesetzes in Angriff genommen hat – dort soll aber bei der Gelegenheit der unparteiische Umweltanwalt massiv in seinen Rechten beschnitten werden. Gleichzeitig werden NGOs zu bestimmten Verfahren zugelassen, diese haben aber oftmals nicht die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für eine Teilnahme an Naturschutzverfahren erforderlich sind.

Auch in anderen Ländern werden sicher Ideen gewälzt, diese „lästigen“ Anwaltschaften loszuwerden oder wenigstens einzuschränken. Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher gemeinsam eine Petition gestartet, um gegen diese Entmachtung der Umweltanwaltschaften zu protestieren:
Zur Petition – bitte unterstützen!

 Umweltanwaltschaften sichern Kontinuität – NGOs sichern Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Umweltanwaltschaften arbeiten im guten Einvernehmen mit den regional ansässigen NGOs und ihren großen Dachverbänden. Es ist ihnen daher sehr wichtig, dass die Organsiationen und die Umweltanwaltschaften nicht gegeneinander ausgespielt werden – beide haben unterschiedliche Stärken, und beide sind notwendig.
Denn die regionalen NGOs arbeiten meist ehrenamtlich, und mit begrenezten zeitlichen und finanziellen Ressourcen.  Eine konsequente Teilnahme an jährlich hunderten Verfahren, ohne fachliche und rechtliche Hilfestellung, kann daher nach eigener Einschätzung der meisten Länder-NGOs nicht funktionieren und auch nicht durch die Bundes-Dachverbände aufgefangen werden.

Die Umweltanwaltschaften hingegen können mit ihren Experten das ganze Jahr hindurch alle wichtigen Verfahren abdecken und die Interessen der Natur frei von Weisungen und überparteilich vertreten. Nur diese konsequente und konstruktive Teilnahme, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Eine Entmachtung einer Umweltanwaltschaft führt daher zwingend zu weniger Schutz und Rechtssicherheit!

„Mission Statement“ der UmweltanwältInnen Österreichs

Die Konferenz der UmweltanwältInnen Österreichs hat in ihrer jüngsten Sitzung ein „Mission Statement“ verabschiedet, das die besondere Stellung der Umweltanwaltschaften – zwischen Politik und Verwaltung einerseits und NGO´s und Bevölkerung andererseits – in Erinnerung rufen soll.

Jede Umweltanwaltschaft ist anders – nachdem die Naturschutzgesetzgebung Sache der Länder ist, sind die Kompetenzen überall etwas anders geregelt. Alle Umweltanwaltschaften sind aberein Garant für Unabhängigkeit und Sachlichkeit, ein Impulsgeber und ein einschätzbarer Partner im Natur- und Umweltschutz:

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs sind die einzigen Einrichtungen, die überparteilich und frei von Weisungen die Interessen von Natur und Umwelt vertreten. Sie sind in der Lage, themenübergreifend, interdisziplinär und unbürokratisch Angelegenheiten der Umwelt- und Lebensqualität zu bearbeiten und gewährleisten den  derzeitigen Standard im Natur- und Umweltschutz.

► Aufgrund ihrer rechtlichen und strukturellen Verankerung vertreten sie die Interessen von Natur und Umwelt aus rein fachlich-sachlicher Perspektive.

► Auf Basis ihres gesetzlichen Auftrags nehmen sie ihre Aufgaben kompetent und objektiv wahr – ohne Rücksicht auf Mitgliederinteressen bzw. vordergründige Öffentlichkeitswirksamkeit.

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs haben Parteistellung in vielen umweltrelevanten Verfahren, um Natur und Umwelt eine kraftvolle unverzichtbare Stimme zu geben.

► Sie helfen beim Verständnis von rechtlichen Rahmenbedingungen, geben Orientierung und leisten somit wertvolle „Übersetzungsarbeit“ für Gemeinden, BürgerInnen und unterschiedliche Interessensgruppen.

► Sie sind Anlaufstelle für Umwelt- und Naturinteressierte und gehen Beschwerden und Missständen konsequent nach.

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs vermitteln in vielen Fällen zwischen unterschiedlichen Interessen in Bezug auf die Nutzung von Natur und Umwelt – in Einzelfällen auch mithilfe von Mediation. Hier tragen sie wesentlich zur Entlastung von Politik und Verwaltung in Konfliktsituationen bei.

► Sie setzen ihre umfassende Kompetenz bei der Erarbeitung von Rechtsnormen und fachlichen Programmen bzw. „Good practice-Projekten“ im Bereich des Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutzes ein.

► Sie sind Impulsgeber und Innovationsbringer zur Sicherung von Lebens- und Umweltqualität auch für nachfolgende Generationen. In diesem Zusammenhang setzen sie sich für eine Energie- und Verkehrswende ein, die Natur- und Umweltschutzinteressen als gleichwertig sieht.

► Die Umweltanwaltschaften Österreichs treten klar und engagiert gegen überschießende Begehrlichkeiten gegenüber Natur und Umwelt auf, wobei sie auch auf andere Interessen Rücksicht nehmen. Gegründet als erkannte Notwendigkeit infolge schwerwiegender Umweltkonflikte wie etwa „Zwentendorf“ oder „Hainburg“ stellen die Umweltanwaltschaften Österreichs sicher, dass Natur- und Umwelt eine starke Vertretung im rechtlichen Gefüge sowie im öffentlichen Diskurs haben.

Auenstrategie 2020+ | Plattform Auwald

LeiblachAm Mittwoch, 1. Juni fand in Linz die Auenplattform statt. In dieser wurde die Auenstrategie für Österreich präsentiert und diskutiert. Des weiteren folgten mehrere interessante fachliche Vorträge …

Quelle: Österreichische Auenstrategie 2020+ – Der Weg zur Umsetzung | Plattform Auwald

Für uns bzw. die Plattform Auwald hat Anna Tschegg an der Veranstaltung teilgenommen und darüber kurz berichtet.

Klimawandel: Die Kosten des Nichtstuns

Während vereinzelte Hardliner noch bezweifeln, dass es so etwas wie Klimawandel überhaupt gibt, planen andere längst, wie man mit den Folgen umgehen soll.
Das österreichische Umweltministerium hat vor kurzem eine interdisziplinäre Studie präsentiert, die unter dem schönen Namen COIN = Costs of Inaction die möglichen Kosten einer Klimaerwärmung untersuchte.

Grafik-Schaeden-KlimawandelFür Österreich könnten die Kosten bis zu 8,8 Mrd. im Jahr 2050 betragen, lautet das Ergebnis. Betroffen wären etwa die Land- und Forstwirtschaft und der Tourismus, aber auch die Kosten für die Erhaltung der Infrastruktur oder der Gesundheitsversorgung könnten massiv ansteigen. (Kurzfassung, PDF, 8 Seiten,  4,5 MB)

 

Auf der COIN-Website ist auch eine allgemein verständliche Broschüre als Übersicht erhältlich (PDF, 54 Seiten, 1,8 MB) , außerdem Factsheets zu einzelnen Themen und viele weitere Informationen.

 

„Naturschutz tut mir nicht weh“ – Kommunikation für Natura 2000

Behördenmonster - (c) komm-natura.at

Behördenmonster – (c) komm-natura.at

Das Projekt Komm-Natura arbeitet daran, die Kommunikation zum Thema Natura2000 zu verbessern, den Dialog zwischen den verschiedenen Nutzergruppen zu fördern und (zur Abwechslung) auch positive Inhalte zu vermitteln. Dazu wurden auch ungewöhnliche Mittel wie Karikaturen, und Gedichte verwendet, und zuletzt eine Reihe von Kurzfilmen aus alllen österreichischen Regionen veröffentlicht.

Im Kurzfilm Nummer 2 kommt auch „Georg Grabherr, Naturschutzlegende“ zu Wort, und in Film Nr. 8 wird über die Diskussionen zum Gebiet „Verwall“  berichtet (dort hat ja der erste Mediationsprozess zu einem Groß-Schutzgebiet stattgefunden):

 

Witzig ist auch das „Making of“ mit Funden aus allen Kurzfilmen – man sieht, dass sich trotz mancher Gegensätze auch Naturschützer und -nutzer gut unterhalten können:

Natura 2000: Mäßiges Zeugnis

Erhaltungszustand der Ökosysteme in der alpinen Region

Erhaltungszustand der Ökosysteme in der alpinen Region – Quelle: Umweltbundesamt

Eine sehr durchwachsene Bilanz zeigt der Bericht über den Zustand der geschützten Arten und Lebensräume nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).

Zeugnisse sollten ja den Ist-Stand klar und vergleichbar dokumentieren, und nach Möglichkeit nicht zu sehr demotivieren. Das einzig Positive, was man hier noch sagen kann, ist aber, dass es seit dem letzten Bericht keine gravierenden Verschlechterungen gegeben hat. Schon ein kurzer Blick auf die Grafiken zeigt aber, dass die Rot- und Gelbtöne weit überwiegen. Es ist offensichtlich, dass es hier noch viel zu tun gibt. Weiterlesen