Höchstgericht: UVP für Shredder nötig

Kurzmitteilung

Loacker - Luftbild (c) VOGISFür die Shredderanlage der Firma Loacker in Götzis ist nun endültig geklärt, dass eine Umweltverträglichkeittsprüfung (UVP) notwendig ist.

Nach unserer Berufung hatte der Umweltsenat ja unserer Ansicht recht gegeben, dass die Zerkleinerung in einem Shredder nicht unter den Begriff „mechanische Sortierung“ fällt, und das Vorhaben daher nicht von der UVP ausgenommen ist.Gegen diese Entscheidung hatte die Firma Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieser hat nunmehr den Bescheid des Umeltsenats bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.

Die Dokumente im Original: Bescheid des Landes (pdf, 63 kb) – Berufung der Naturschutzanwaltschaft (pdf, 168 kb) – Bescheid des Umweltsenats (pdf, 170 kB) – Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs  (pdf, 5.34 mb)

Energie: Alles Verhandlungssache?

Ginnick_windrad-hochGestern war zu lesen, dass die Grünen sich grundsätzlich für die Windkraft aussprächen. Das Potential der Erneuerbaren müsse genutzt werden, und man dürfe nicht die Reduktion des Energieverbrauchs gegen die erneuerbaren Energien ausspielen.
So weit, so gut. Natürlich ist „erneuerbar“ besser als „fossil“ oder „nuklear“, das hat inzwischen doch (fast) jeder kapiert. Aber: Man darf auch die Energieautonomie nicht gegen Natur- und Landschaftsschutz ausspielen.

Stausee_2Denn es gibt nun einmal keine Energie zum echten Nulltarif. Wind- und Wasserkraftwerke haben – wie alles, was gebaut wird – Auswirkungen auf die Natur, und die darf man weder totschweigen noch mit dem Killerargument „Energieautonomie“ und  „ihr wollt doch auch keine Atomkraftwerke“ einfach vom Tisch wischen.

Bei der jetztigen Debatte um die Windanlage am Pfänder habe ich das Gefühl, dass es um eine Glaubensfrage geht, wo man sich grundsätzlich für oder gegen die Windkraft bekennen sollte. Ich will aber gar kein Glaubensbekenntnis ablegen, ich meine, welche Umweltauswirkungen sowas hat, kann man nur am konkreten Projekt in der konkreten Situation prüfen. Das muss sachkundig und kritisch geprüft werden, und erst dann kann man beurteilen, ob die Auswirkungen, z. B. auf die Vögel oder auf das Landschaftsbild noch vertetbar sind.

Denn ob ein Vorhaben umweltverträglich ist, kann man nicht theoretisch am grünen Tisch entscheiden, und schon gar nicht in politischen Gremien oder mit Volksabstimmungen.

Golfplatz Lech: Wirtschaft wichtiger als Natur?

golfprojektGerade haben wir die Entscheidung des Umweltsenats bekommen: Unsere Berufung gegen den positiven UVP-Bescheid der Landesregierung über den Golfplatz Lech wurde abgewiesen – damit hat der Projektwerber in zweiter Instanz Recht bekommen und die Wirtschaft (wieder einmal…) gegen die Umwelt gewonnen. Nun könnten wir noch Beschwerde an das Höchstgericht erheben – das werden wir uns ernsthaft überlegen. Nach unserer Ansicht wurde zuwenig berücksichtigt, dass der Standort im Zugertal für einen Golfplatz nicht gut geeignet ist, und daher die wirtschaftlichen Vorteile relativ unsicher sind, und daher nicht ohne weiteres gegen die Eingriffe in die Natur aufgerechnet werden können (Stellungnahme).

Dabei war das unabhängige Gutachten des ÖIR, das vom Umweltsenat in Auftrag gegeben wurde, durchaus differenziert: Die Voraussetzungen für die Errichtung seien „verhältnismäßig günstig“, unter bestimmten Annahmen könnten durch den Golfplatz 3.500 bis 9.500 zusätzliche Nächtigungen zustande kommen, dadurch würde die Wertschöpfung steigen und würden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Es könnten also möglicherweise wirtschaftliche Vorteile entstehen, und das reicht als öffentliches Interesse, um eine Bewilligung zu rechtfertigen. Schade – die Nachteile für die Natur werden nämlich konkret sein, und auf jeden Fall eintreten.

Zugertal

Zugertal im Mai 2013 – der geplante Standort ist unterhalb der Straße und am Hang gegenüber

Götzis: Shredderanlage braucht UVP

loackerDer Umweltsenat hat entschieden, dass für die Shredder- und Sortieranlage der Firma Loacker in Götzis doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, und hat damit unserer Berufung gegen den Bescheid der Landesregierung recht gegeben.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob die Anlage nur der „mechanischen Sortierung“  dient, dann wäre sie nämlich von der UVP-Bestimmung ausgenommen. Die Landesregierung hatte das bejaht, nach unserer Logik ist die Zerkleinerung aber ein anderer, eigener Schritt (die Anlage zerlegt ganze Autos in faustgroße Stücke, was doch über eine reine Sortierung ziemlich hinausgeht). Das hat nunmehr der Umweltsenat als zweite Instanz auch so gesehen.

„UVP-Pflicht“ bedeutet im Übrigen keineswegs, dass ein Projekt damit verhindert wird, eher im Gegenteil: Aus der Statistik des Umweltbundesamtes geht klar hervor, dass der allergrößte Teil der UVPs positiv endet (bisher wurden nur 10 von 249 abgeschlossenen Verfahren negativ entschieden, das sind etwa 4%).