Heliskiing? Nein danke

Alle paar Jahre wieder … eine Hubschrauberfirma stellt einen Antrag auf Genehmigung von „Außenlandungen für touristische Zwecke“. Der Naturschutz lehnt solche Flüge strikt ab, das Land genehmigt – wie auch 2016, 2011 und in den Jahren davor.

Österreichweit werden solche Flüge außer in Lech nirgends genehmigt, auch in Deutschland und Südtirol sind sie nicht erlaubt, und das mit gutem Grund: Ungestörte Ruhezonen sind in einem kleinen Land wie Vorarlberg ohnehin schon sehr selten und werden immer kleiner. Und gerade im Winter wirken sich Störungen fatal auf Wildtiere aus, weil jede Flucht sie viel Energie kostet, und im Winter die Reserven sehr knapp sind.

Brief der UmweltorganisationenNeun Vorarlberger Naturschutzorganisationen und die Naturschutzanwaltschaft haben in einem offenen Brief an die Landesregierung wieder auf diese Probleme hingewiesen.

Auch darauf, dass seit den letzten Bewilligungen das Bewusssein für den Klimaschutz auch im Land sehr zugenommen hat. So hat der Landtag den Klimanotstand ausgerufen und die Landesregierung in ihrem Arbeitsprogramm den Klimaschutz als eines der wichtigsten Themen aufgenommen.  Laut diesem Programm will Vorarlberg gar „Vorbild für andere Regionen sein und eine Spitzenposition in Österreich und Europa einnehmen“. Da passt es wohl nicht ganz dazu, dass ausgerechnet hier die klimaschädlichste Fortbewegung für einige wenige bewilligt wird.

Heliskiing – unnötige Belastung für Natur und Mensch

800px-cromwell_heliWieder einmal steht im Land die Genehmigung von Hubschrauberlflügen für touristische Zwecke an:  An zwei Standorten in Lech sollen Außenlandungen genehmigt werden – das sind die einzigen Punkte in Österreich, an denen das erlaubt ist. Auch in den anderen Alpenländern (mit Ausnahme der Schweiz) sind solche Flüge verboten.

Die Vorarlberger Naturschutzorganisationen und die Naturschutzanwaltschaft haben sich immer wieder gegen diese Genehmigungen ausgesprochen. Denn diese Flüge sind eine schwerwiegende Störung für die Tiere, die im Winter ohnehin im Überlebensstress sind. Zudem werden auch Einheimische und ruhesuchende Touristen durch die Flüge gestört.

Schreiben der Naturschutzorganisationen 2016

Großbaustelle am Arlberg

Galerie

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Zwischen Zürs und Stuben soll das größte zusammenhängende Skigebiet Österreichs entstehen. Die Betreiber freuen sich, beim Naturschutz war die Begeisterung geringer. Hier unser Kommentar von 2015 zum damals frisch erlassenen Bescheid. Dokumente im Original: Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft – Bescheid der … Weiterlesen

Gläserner Rüfikopf ?

Bild: Kitzmüller-Architektur
Mehr Bilder und Informationen auf der Homepage der Planer: www.kitzmueller-architektur.at

Für die Rüfikopf-Seilbahn in Lech ist ein neues Gebäude bei der Bergstation geplant, das auch ein Panorama-Restaurant und einen „Skywalk“ enthält.

Wir lehnen das Projekt in dieser Form ab, da die neue Bergstation der Rüfikopf-Seilbahn I an einem extrem exponierten Standort im alpinen Gelände gebaut werden soll.

Bestehende Situation am Rüfikopf in Lech mit den Bergstationen Rüfikopf I (links) und Rüfikopf II (rechts). Foto: Naturschutzanwaltschaft

Bestehende Situation am Rüfikopf in Lech mit den Bergstationen Rüfikopf I (links) und Rüfikopf II (rechts).
Foto: Naturschutzanwaltschaft

Der Neubau wird durch seine auffällige Form im Landschaftsbild störend wirken und die Reflexion des Glasbaus wird weithin sichtbar sein. Durch die abendliche Beleuchtung von Bergrestaurant und „Skywalk“ an der markanten, sensiblen Felskante wird die Auffälligkeit besonders im Dunkeln verstärkt. Eine derartige Inszenierung der alpinen Landschaft ist unnötig. Es handelt sich bei der Errichtung von „Erlebnisinfrastruktur“ um das übliche Wettrüsten in Skigebieten.

Außerdem besteht ein erhebliches Risiko, dass Vögel an den großen Glasflächen anprallen und getötet werden. Obwohl auf die Problematik schon bei der Vorprüfung 2012 hingewiesen wurde, wurden von der Antragstellerin zum Zeitpunkt der Ortsaugescheinverhandlung keine Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Auffällig und unüblich ist, dass das Land einen privaten Sachverständigen beauftragt hat, obwohl bereits ein Gutachter des Landes befasst war. Dieser hatte das Projekt allerdings negativ beurteilt. Der Privatgutachter hingegen beurteilt in seinem weitgehend positiven Gutachten vor allem die baukünstlerische Qualität des Projektes, nicht aber dessen Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Golfplatz Lech: Wirtschaft wichtiger als Natur?

golfprojektGerade haben wir die Entscheidung des Umweltsenats bekommen: Unsere Berufung gegen den positiven UVP-Bescheid der Landesregierung über den Golfplatz Lech wurde abgewiesen – damit hat der Projektwerber in zweiter Instanz Recht bekommen und die Wirtschaft (wieder einmal…) gegen die Umwelt gewonnen. Nun könnten wir noch Beschwerde an das Höchstgericht erheben – das werden wir uns ernsthaft überlegen. Nach unserer Ansicht wurde zuwenig berücksichtigt, dass der Standort im Zugertal für einen Golfplatz nicht gut geeignet ist, und daher die wirtschaftlichen Vorteile relativ unsicher sind, und daher nicht ohne weiteres gegen die Eingriffe in die Natur aufgerechnet werden können (Stellungnahme).

Dabei war das unabhängige Gutachten des ÖIR, das vom Umweltsenat in Auftrag gegeben wurde, durchaus differenziert: Die Voraussetzungen für die Errichtung seien „verhältnismäßig günstig“, unter bestimmten Annahmen könnten durch den Golfplatz 3.500 bis 9.500 zusätzliche Nächtigungen zustande kommen, dadurch würde die Wertschöpfung steigen und würden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Es könnten also möglicherweise wirtschaftliche Vorteile entstehen, und das reicht als öffentliches Interesse, um eine Bewilligung zu rechtfertigen. Schade – die Nachteile für die Natur werden nämlich konkret sein, und auf jeden Fall eintreten.

Zugertal

Zugertal im Mai 2013 – der geplante Standort ist unterhalb der Straße und am Hang gegenüber