Petition: Die Natur braucht eine Stimme!

Die Aarhus-Konvention verlangt, dass die Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Das ist grundsätzlich eine gute und wichtige Idee. In Österreich haben sich Bund und Länder damit lange Zeit gelassen.

Oberösterreich ist nun das erste Bundesland, das eine Anpassung des Naturschutzgesetzes in Angriff genommen hat – dort soll aber bei der Gelegenheit der unparteiische Umweltanwalt massiv in seinen Rechten beschnitten werden. Gleichzeitig werden NGOs zu bestimmten Verfahren zugelassen, diese haben aber oftmals nicht die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für eine Teilnahme an Naturschutzverfahren erforderlich sind.

Auch in anderen Ländern werden sicher Ideen gewälzt, diese „lästigen“ Anwaltschaften loszuwerden oder wenigstens einzuschränken. Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher gemeinsam eine Petition gestartet, um gegen diese Entmachtung der Umweltanwaltschaften zu protestieren:
Zur Petition – bitte unterstützen!

 Umweltanwaltschaften sichern Kontinuität – NGOs sichern Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Umweltanwaltschaften arbeiten im guten Einvernehmen mit den regional ansässigen NGOs und ihren großen Dachverbänden. Es ist ihnen daher sehr wichtig, dass die Organsiationen und die Umweltanwaltschaften nicht gegeneinander ausgespielt werden – beide haben unterschiedliche Stärken, und beide sind notwendig.
Denn die regionalen NGOs arbeiten meist ehrenamtlich, und mit begrenezten zeitlichen und finanziellen Ressourcen.  Eine konsequente Teilnahme an jährlich hunderten Verfahren, ohne fachliche und rechtliche Hilfestellung, kann daher nach eigener Einschätzung der meisten Länder-NGOs nicht funktionieren und auch nicht durch die Bundes-Dachverbände aufgefangen werden.

Die Umweltanwaltschaften hingegen können mit ihren Experten das ganze Jahr hindurch alle wichtigen Verfahren abdecken und die Interessen der Natur frei von Weisungen und überparteilich vertreten. Nur diese konsequente und konstruktive Teilnahme, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Eine Entmachtung einer Umweltanwaltschaft führt daher zwingend zu weniger Schutz und Rechtssicherheit!

Letzte Woche: EU-Befragung zu Natura 2000

natura2000Nur noch bis zum 24. Juli läuft die EU-weite öffentliche Umfrage zu Natura 2000 – wem die Natur ein Anliegen ist, und wer das bisher noch nicht gemacht hat, sollte sich rasch daran beteiligen!

Der Hintergrund: In der EU gibt es Bestrebungen, die Naturschutzrichtlinien „moderner“ und „unbürokratischer“ zu gestalten, deshalb werden sie derzeit einem „Fitness-Check“ unterzogen. Viele Naturschutzorganisationen befürchten, dass die Richtlinien aufgeweicht werden sollen und fordern ihre Mitglieder auf, sich in die Diskussion einzubringen. Mehr Information dazu zB hier (PK österreichischer Umweltorganisationen), beim WWF oder dem Umweltdachverband.
Dort sind jeweils auch Links zur Seite naturealert.eu, wo man mit einem Klick eine naturschutzfreundliche Antwort abschicken kann. Wer mehr Zeit und Wissen hat, kann die Fragen hier im Detail beantworten. Weiterlesen

Woche der Artenvielfalt

Magerwiesen sind artenreiche Lebensräume (Foto: Naturschutzanwaltschaft).

Magerwiesen sind artenreiche Lebensräume (Foto: Naturschutzanwaltschaft).

Vom 18.-26. Mai findet österreichweit die Woche der Artenvielfalt statt. Der Naturschutzbund und das Lebensministerium sowie verschiedene andere Vereine und Organisationen machen die unglaubliche Artenvielfalt in Österreich mittels zahlreicher Veranstaltungen erlebbar. Das Programm für Vorarlberg gibts hier.