Höchstgericht: UVP für Shredder nötig

Kurzmitteilung

Loacker - Luftbild (c) VOGISFür die Shredderanlage der Firma Loacker in Götzis ist nun endültig geklärt, dass eine Umweltverträglichkeittsprüfung (UVP) notwendig ist.

Nach unserer Berufung hatte der Umweltsenat ja unserer Ansicht recht gegeben, dass die Zerkleinerung in einem Shredder nicht unter den Begriff „mechanische Sortierung“ fällt, und das Vorhaben daher nicht von der UVP ausgenommen ist.Gegen diese Entscheidung hatte die Firma Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieser hat nunmehr den Bescheid des Umeltsenats bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.

Die Dokumente im Original: Bescheid des Landes (pdf, 63 kb) – Berufung der Naturschutzanwaltschaft (pdf, 168 kb) – Bescheid des Umweltsenats (pdf, 170 kB) – Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs  (pdf, 5.34 mb)