Im Zweifelsfall schießen?

Hervorgehoben

Manchmal kann’s schnell gehen: Gestern vormittag wurde in den Medien berichtet, dass ein Tier, sehr wahrscheinlich ein Wolf, in der Nacht in Bludenz gefilmt wurde. Gestern am frühen Nachmittag verkündeten Vertreter der Landesregierung, dass dieses Tier geschossen werden müsse, gestern im Lauf des Tages hat die BH Bludenz eine Ausnahmebewilligung erlassen und heute morgen veröffentlicht.

Bleibt nur die Frage, ob diese schnelle Entscheidung auch korrekt ist: Weiterlesen

Leine ist Leine. Oder doch nicht?

hundWie gesagt: In Naturschutzgebieten gibt es klare Regelungen, wo Hunde nicht frei laufen dürfen. (Karte). „Nicht frei laufen“ heißt: Der Hund muss an die Leine, und zwar an eine richtige Leine. Punkt.
Klingt eigentlich ganz klar und logisch. Es gibt aber ein Problem: Dornbirn und andere Gemeinden haben eigene Verordnungen über das Halten von Hunden. In diesen kommt die Formulierung „nicht frei laufen lassen“ auch vor. Dort wird das aber teilweise so interpretiert, dass eine „virtuelle Leine“ genügt, das heißt, dass der Besitzer den Hund unter Kontrolle hat, und ihn jederzeit zurückrufen kann. Ob das sinnvoll ist, kann und muss ich nicht beurteilen.

Eines ist aber ganz klar: In Naturschutzgebieten gelten die Naturschutzverordnungen. Dort kann auch ein Hund, der ahnungslos in die Nähe eines Vogels kommt, sehr viel Schaden anrichten. Deshalb gibt es dort auch keine „virtuelle Leine“. Unsere Verordnungen sind viel älter als dieser Begriff, und dort war immer klar: Leine ist Leine, und zwar richtige, physische Leine.

Natürlich ist es für normale Menschen schwer verständlich, wenn dieselbe Formulierung auf zwei unterschiedliche Arten ausgelegt wird. Tut mir auch leid. Ich kann aber nichts dafür, und mir ist es wichtig, klarzustellen, welche Regeln in den wertvollsten Naturgebieten gelten.

Gemischtes Paket für Radfahrer

Verkehrszeichen - Radweg ohne BenützungspflichtDer Nationalrat hat also in der letzten Sitzung das „Radler-Paket“ beschlossen. Das meiste in diesem Päckchen ist für Radler durchaus erfreulich. Zum Beispiel „Begegnungszonen “ für gleichberechtigten Verkehr und endlich auch Radwege ohne Benützungspflicht – die hat mich schon lange geärgert, vor allem wenn die beschilderten Radwege nicht wirklich zumutbar sind.begegnungszone

Etwas unnötig dagegen scheint mir das Verbot des Handytelefonierens. In erster Linie gefährdet ein telefonierender Radler sich selber, und die größte Gefahr ist sicher, dass einem das geliebte Telefon aus der Hand fällt, und dann straft man sich eh selber …

In der Zwischenzeit sind wir schon froh, wenn wir nicht von ungestraft telefonierenden Autofahrern gerammt werden (von den Busfahrern gar nicht zu reden …).

SMS auf dem Rad - auf dem Eisplatz

Jugendlich unbekümmert in Kopenhagen – Foto: www.copenhagenize.com/