Die Landesregierung hat Ende Juni die Eckpunkte einer Novelle vorgestellt, mit der das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwickung (GNL) modernisiert werden und „deutliche Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und bäuerlichen Familienbetrieben sowie Verwaltung“ bringen soll.
Wie groß diese „Entlastungen“ tatsächlich wären, müsste sich erst zeigen, sie würden aber auf jeden Fall massive Verschlechterungen für den Naturschutz bedeuten.
Unter anderem ist vorgesehen, Schutzbauten der öffentlichen Hand, wie Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauungen völlig von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Solche Vorhaben bedeuten oft große Eingriffe in Gewässer oder andere Biotopbereiche, und können ökologisch schwere Schäden verursachen.
Dabei geht es natürlich nicht darum, nochwendige Maßnahmen zu verhindern, das öffentliche Interesse an der Sicherheit von Leib und Leben wird im Zweifelsfall immer Vorrang haben. Aber ein Natursschutzverfahren ist auf jeden Fall sinnvoll, um die negativen Auswirkungen zu vermeiden, zu vermindern oder auszugleichen – man kann vieles besser machen, wenn man weiß, worauf man achten soll. Solche Bauten brauchen ohnehin eine wasserrechtliche Bewilligung mit einem umfangreichen Behördenverfahren, die „Erleichterungen“ durch Verzicht auf den Naturschutz wären also minimal. Weiterlesen



