Hochwasserschutz Ill – UVP notwendig

Nach ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht über unsere Beschwerde entschieden und hat uns in der Sache recht gegeben: Für den dritten Abschnitt des Hochwasserschutzprojektes ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.

Weil die drei Abschnitte zusammen den Schwellenwert von 5 km für Wasserbauten überschreiten, muss laut dem Gericht geprüft werden, ob sie gemeinsam negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Da zwei Gutachten (Naturschutz und Forst) das klar bestätigten, muss eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Projekt Bauabschnitt 03 - Übersicht

Projekt Bauabschnitt 03 – Übersicht

Jetzt werden natürlich wieder Vorwürfe kommen, dass „der Naturschutz“ an den Verzögerungen schuld sei und eigene Interessen über die Sicherheit der Menschen stelle.
Dabei haben wir immer wieder darauf verwiesen, dass es uns keineswegs darum geht, den Hochwasserschutz zu verhindern, sondern dass die Gesetze eingehalten werden, und möglichst naturverträglich geplant wird.

Durch die vielen Umplanungen der letzten Jahre wurde viel Zeit verloren, aber das Projekt kein bisschen verbessert – dabei ging es immer nur darum, der UVP zu entgehen. Ein gut geplantes Projekt hätte aber in dieser Zeit längst genehmigt werden können.
Die UVP ist ja generell kein Verhinderungsinstrument, sondern soll sicherstellen, dass Umweltinteressen möglichst gut gewahrt werden. Wichtige öffentliche Interessen wie der Hochwasserschutz werden in der Entscheidung auf jeden Fall berücksichtigt.

Dokumente dazu:
Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts –  Beschwerde der NSA  –  Feststellungsbescheid des Landes

Höchstgericht: UVP für Shredder nötig

Kurzmitteilung

Loacker - Luftbild (c) VOGISFür die Shredderanlage der Firma Loacker in Götzis ist nun endültig geklärt, dass eine Umweltverträglichkeittsprüfung (UVP) notwendig ist.

Nach unserer Berufung hatte der Umweltsenat ja unserer Ansicht recht gegeben, dass die Zerkleinerung in einem Shredder nicht unter den Begriff „mechanische Sortierung“ fällt, und das Vorhaben daher nicht von der UVP ausgenommen ist.Gegen diese Entscheidung hatte die Firma Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieser hat nunmehr den Bescheid des Umeltsenats bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.

Die Dokumente im Original: Bescheid des Landes (pdf, 63 kb) – Berufung der Naturschutzanwaltschaft (pdf, 168 kb) – Bescheid des Umweltsenats (pdf, 170 kB) – Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs  (pdf, 5.34 mb)

Ja zum Hochwasserschutz Ill – aber nur mit UVP

Wir wollen nichts verhindern, aber korrekte Verfahren – und haben deshalb Beschwerde gegen den UVP-Feststellungsbescheid des Landes eingelegt

BA03_uebersicht_2014

Übersichtsplan 2014

Planungen für einen verbesserten Hochwasserschutz an der Ill laufen seit vielen Jahren, die ersten zwei Abschnitte sind bereits gebaut. Für den dritten Abschnitt hat das Land im April festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei.
Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Rechtlich ist aus unserer Sicht ganz klar, dass eine solche Prüfung wegen der Größe der Rodungsflächen und der Kumulierung mit den früheren Abschnitten notwendig ist. Weiterlesen