Das Biotopinventar für Vorarlberg erfasst und beschreibt besonders wertvolle und schutzwürdige Lebensräume.
Anlässlich seiner Aktualisierung werden seit 2010 jährlich Exkursionen zu diesen Biotopen angeboten.
Unter der Leitung von erfahrenen Fachleuten können die faszinierenden Lebensräume und ihre charakteristische Tier-und Pflanzenwelt kennengelernt werden.
Eingeladen sind alle, die die Vielfalt der Natur in Vorarlberg und die besonderen Naturschätze näher kennen lernen möchten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Wir möchten euch auf die sehr informative und ganz neu erschienene Publikation „Siedlungsbäume – Empfehlungen für Gemeinden, Baumartenlisten“ aufmerksam machen. Wir finden, dass die Lektüre nicht nur für Gemeinden lohnend ist. Hier gehts zum Download:
Sechs Vorarlberger Naturschutzorganisationen – Alpenschutzverein,
Alpenverein, Bird Life, Naturfreunde, Naturschutzbund und Naturwacht
– haben heute in einer Pressekonferenz die volle Parteistellung für die Naturschutzanwaltschaft gefordert. Das heißt vor allem, dass sie in allen Verfahren eine Beschwerde an das Landes-Verwaltungsgericht und evtl. an den Verwaltungsgerichtshof erheben kann.
Als 1982 die österreichweit erste Umweltanwaltschaft in Vorarlberg eingerichtet wurde, hatte das Ländle noch eine Vorreiterrolle. Seither wurden in den anderen Bundesländern modernere Umweltanwaltschaften eingerichtet, und Vorarlberg ist seit längerem Schlusslicht.
Die Organisationen haben alle Landesgesetze verglichen und festgestellt, dass Vorarlberg fast das einzige Bundesland ist , bei dem die Umweltanwaltschaft keine volle Parteistellung hat – ihr Beschwerderecht beim Landesverwaltungsgericht ist auf wenige Sachverhalte beschränkt. Die Naturschutzorganisationen fordern daher eine Angleichung des Vorarlberger Gesetzes zumindest an das Niveau der anderen Bundesländer.
Nach dem Naturschutzgesetz darf die Naturschutzanwaltschaft im Verfahren „zur Sache
und zum Ergebnis der Beweisaufnahme“ Stellung nehmen. Das heißt, wir sind immer gegen Ende am Wort, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Zum Ausbau der Freitzeitanlage am Rohrspitz haben wir vor kurzem eine Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme NSA Ausbau Rohrspitz
Der westliche Parkplatz soll in Zukunft für Dauercamper genutzt werden.
Trotz verschiedener Bemühungen, das Projekt verträglich zu gestalten, ist es aus unserer Sicht nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Durch das auffälligere Gebäude, die Vergrößerung des Campingplatzes und die verstärkten Aktivitäten in der gnazen Anlage werden das Landschaftsbild und die Ökologie zusätzlich gestört. Gerade weil sich am Rohrspitz schon so viel abspielt, und die Natur unter den zahlreichen Störungen leidet, müssen zusätzliche Belastungen vermieden werden. Weiterlesen →
Das touristische Industriegebiet im Lande soll wieder um ein Stück vergrößert werden: Am Freitag hat die BH Bludenz eine Schigebietsverbindung bewilligt, die mit vier Seilbahnen von Zürs zum Trittkopf, über den bisher unerschlossenen Ochsenboden nach Rauz und von dort auf der anderen Talseite auf die Albona führen soll.
Gleichzeitig wurde auf Tiroler Seite die Verbindung von St. Anton nach Kappl verhandelt, die ebenfalls ein schwerwiegender Landschaftseingriff wäre.
Auch Google Maps sieht das Netz schon ziemlich dicht
Gute Nachrichten für alle, die sich schon lange wünschen, mit Schiern von Schröcken bis Kappl zu fahren. Weniger gute für Leute, denen die Erhaltung unserer Natur und Landschaft am Herzen liegt.
Besonders schmerzhaft sind dabei die geplanten Eingriffe in bisher völlig unverbauten Bereichen: Auf einem kleinen Felskopf auf dem Ochsenboden soll eine riesige Y-förmige Mittelstation gebaut werden, von dort soll eine Bahntrasse hinunter nach Zürs gehen, eine hinauf zum Trittkopf, und eine über den steilen Bergrücken beim Ochsenbodenkopf und von dort hinunter nach Rauz. Weiterlesen →
Auf Anna folgt Anna: Anna Tschegg, 26-jährige Biologin aus Koblach ist die neue Naturschutzanwalt-Stellvertreterin. Sie hat in Innsbruck das Masterstudium „Ökologie und Biodiversität“ abgeschlossen, hat ein Verwaltungspraktikum in der Umweltabteilung des Landes absolviert und ist derzeit noch beim Gemeinde-Umweltverband beschäftigt. Am 1. Juli 2015 wird sie ihre Arbeit in der Naturschutzanwaltschaft beginnen.
Die Vorarlberger Naturschutzorganisationen haben in ihrer gestrigen Sitzung ihre neue Vertreterin begrüßt und gemeinsam die Dienstverträge unterzeichnet.
Nach ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht über unsere Beschwerde entschieden und hat uns in der Sache recht gegeben: Für den dritten Abschnitt des Hochwasserschutzprojektes ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.
Weil die drei Abschnitte zusammen den Schwellenwert von 5 km für Wasserbauten überschreiten, muss laut dem Gericht geprüft werden, ob sie gemeinsam negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Da zwei Gutachten (Naturschutz und Forst) das klar bestätigten, muss eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Projekt Bauabschnitt 03 – Übersicht
Jetzt werden natürlich wieder Vorwürfe kommen, dass „der Naturschutz“ an den Verzögerungen schuld sei und eigene Interessen über die Sicherheit der Menschen stelle.
Dabei haben wir immer wieder darauf verwiesen, dass es uns keineswegs darum geht, den Hochwasserschutz zu verhindern, sondern dass die Gesetze eingehalten werden, und möglichst naturverträglich geplant wird.
Durch die vielen Umplanungen der letzten Jahre wurde viel Zeit verloren, aber das Projekt kein bisschen verbessert – dabei ging es immer nur darum, der UVP zu entgehen. Ein gut geplantes Projekt hätte aber in dieser Zeit längst genehmigt werden können.
Die UVP ist ja generell kein Verhinderungsinstrument, sondern soll sicherstellen, dass Umweltinteressen möglichst gut gewahrt werden. Wichtige öffentliche Interessen wie der Hochwasserschutz werden in der Entscheidung auf jeden Fall berücksichtigt.
Für die Shredderanlage der Firma Loacker in Götzis ist nun endültig geklärt, dass eine Umweltverträglichkeittsprüfung (UVP) notwendig ist.
Nach unserer Berufung hatte der Umweltsenat ja unserer Ansicht recht gegeben, dass die Zerkleinerung in einem Shredder nicht unter den Begriff „mechanische Sortierung“ fällt, und das Vorhaben daher nicht von der UVP ausgenommen ist.Gegen diese Entscheidung hatte die Firma Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieser hat nunmehr den Bescheid des Umeltsenats bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.
Wir wollen nichts verhindern, aber korrekte Verfahren – und haben deshalb Beschwerde gegen den UVP-Feststellungsbescheid des Landes eingelegt
Übersichtsplan 2014
Planungen für einen verbesserten Hochwasserschutz an der Ill laufen seit vielen Jahren, die ersten zwei Abschnitte sind bereits gebaut. Für den dritten Abschnitt hat das Land im April festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei.
Dagegen haben wir Beschwerde eingelegt. Rechtlich ist aus unserer Sicht ganz klar, dass eine solche Prüfung wegen der Größe der Rodungsflächen und der Kumulierung mit den früheren Abschnitten notwendig ist. Weiterlesen →
Wir lehnen den Bikepark Brandnertal auf der Tschengla ab. Für den Bikepark sollen insgesamt 8,5 km Strecken im Bereich der Einhornbahn II, des Schesabruchkessels und des Mühletobels errichtet werden. Es sollen drei Strecken mit verschiedenem Schwierigkeitsgrad blau, rot und schwarz errichtet werden.
Streckenabschnitt der Downhillstrecke Oberlech-Lech mit parallel geführtem Holzelement
Unser Hauptkritikpunkt ist vor allem der oberste Streckenabschnitt unterhalb der Bergstation der Einhornbahn II, der über die Magerwiesenflächen des Biotops „Untere Burtschamähder“ (Details dazu siehe im Biotopinventar) führt an der Kante vom Schesamurbruch entlang, dann in Abschnitten Feuchtbereiche und Standorte mit Vorkommen der nach FFH-Richtlinie geschützten Art Alpenmannstreu tangiert. Hierzu wurde auch vom Amtssachverständigen für Naturschutz von der BH Bludenz ein negatives Gutachten erstattet. Weiterlesen →