Heliskiing? Nein danke

Alle paar Jahre wieder … eine Hubschrauberfirma stellt einen Antrag auf Genehmigung von „Außenlandungen für touristische Zwecke“. Der Naturschutz lehnt solche Flüge strikt ab, das Land genehmigt – wie auch 2016, 2011 und in den Jahren davor.

Österreichweit werden solche Flüge außer in Lech nirgends genehmigt, auch in Deutschland und Südtirol sind sie nicht erlaubt, und das mit gutem Grund: Ungestörte Ruhezonen sind in einem kleinen Land wie Vorarlberg ohnehin schon sehr selten und werden immer kleiner. Und gerade im Winter wirken sich Störungen fatal auf Wildtiere aus, weil jede Flucht sie viel Energie kostet, und im Winter die Reserven sehr knapp sind.

Brief der UmweltorganisationenNeun Vorarlberger Naturschutzorganisationen und die Naturschutzanwaltschaft haben in einem offenen Brief an die Landesregierung wieder auf diese Probleme hingewiesen.

Auch darauf, dass seit den letzten Bewilligungen das Bewusssein für den Klimaschutz auch im Land sehr zugenommen hat. So hat der Landtag den Klimanotstand ausgerufen und die Landesregierung in ihrem Arbeitsprogramm den Klimaschutz als eines der wichtigsten Themen aufgenommen.  Laut diesem Programm will Vorarlberg gar „Vorbild für andere Regionen sein und eine Spitzenposition in Österreich und Europa einnehmen“. Da passt es wohl nicht ganz dazu, dass ausgerechnet hier die klimaschädlichste Fortbewegung für einige wenige bewilligt wird.

EU-Agrarpolitik und Umwelt: Da geht noch mehr

Die Landwirtschaft hat große Auswirkungen auf Umwelt und Natur – positive und negative. Daher hat die Agrarpolitik der EU eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der Begrenzung der Klimakrise. Um dies zu erreichen, sind zielgerichtete Förderungen von größter Bedeutung.

Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher in einer gemeinsamen Stellungnahme konkrete Verbesserungen im neuen EU-Förderprogramm gefordert.

Dazu weisen wir ausdrücklich auf die umfassende Arbeit von 18 Naturschutzfachleuten zu den Herausforderungen bei ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen und naturschutzfachlichen Empfehlungen für künftige Fördermaßnahmen hin (Eichberger et al. 2019), die hier unbedingt zu berücksichtigen sind. Denn sie umfassen bereits ganz konkrete Maßnahmen und begründete Verbesserungsvorschläge zur Zielerreichung. Die Umsetzung dieser Forderungen sind unbedingt notwendig, um die Biodiversität und den Naturhaushalt samt seiner Ökosystemleistungen zu schützen und den European Green Deal erfüllen zu können.

Neben Hecken, Feldgehölzen und Obstbaumbeständen wichtig sind auch attraktive Prämien für Flächen, die später als üblich gemäht werden, als auch Förderungen für einmähdige Magerstandorte mit geringem Heuertrag sowie die Anwendung einer naturkonformen, tierschonenden Mähtechnik, Brache- und Wiesenrandstreifen, auch entlang von Waldrändern und Gewässern. Dies ist insb. auch für den Insektenschutz (Heuschrecken, Schmetterlinge und Libellen) wichtig.

Gezielt gefördert werden müssen auch für Amphibien und Reptilien wichtige Strukturen wie Steinmauern, Lesestein- und Totholzhaufen, feuchte und staunasse Mulden, sowie Vogelansitzwarten (z.B. für Braunkehlchen, Neuntöter und Greifvögel) auf Schlägen.
Auf Weideflächen sind attraktive Prämien zur Auszäunung von ökologisch bedeutenden Lebensräumen wie Mooren und Feuchtflächen notwendig, als auch eine Beschränkung der Tierzahl und Förderung spezieller Haustierrassen für den Erhalt von Mager- und Hutweiden, standortangepasste Almbewirtschaftung und Tierwohl, Festmistsysteme und Kompostierung.

Für Äcker ist nicht nur der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie Erosionsschutz wichtig, sondern auch die Förderung des Humusaufbaus, stickstoffbindender Pflanzen und Zwischenfruchtanbau, Humuserhalt und Bodenschutz sowie Schutz von Lerche und Kiebitz durch sog. „Kiebitz-Äcker“ und „Lerchenfenster“.

Mehr Information:

GAP: nationaler Strategieplan für Österreich (incl. Möglichkeiten zur Stellungnahme)

Studie: Maßnahmen und Herausforderungen, Eichberger et. al., 2019

Stellungnahme der österreichischen Umweltanwält*innen

 

 

Neuer NSA-Stellvertreter: Patrick Buhmann

Das Team der Naturschutzanwaltschaft ist wieder komplett: Patrick Buhmann aus Hörbranz hat die Funktion des Naturschutzanwalt-Stellvertreters übernommen, 50 . 50 geteilt mit Johanna Kronberger.

Patrick hat vor kurzem das Studium „Naturschutz und Biodiversitätsmanagement“ in Wien abgeschlossen, seine Masterarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Urbanisierung auf kleine Säugetiere. Ehrenamtlich hat er sich die letzten zwei Jahre beim Naturschutzbund Wien engagiert.

S 18: Alternativen – ja bitte!

Die Naturschutzanwaltschaft begrüßt die Forderung des Nationalrats, dass die Evaluierung der S18 auch mögliche Querungen im Raum Diepoldsau einschließen soll.
Die Aufregung über den diesen Beschluss können wir nicht nachvollziehen. Schließlich sollte es doch im Interesse aller sein, möglichst verträgliche, zweckmäßige und umsetzbare Lösungen zu finden.
Dasselbe gilt für die „Klima-Evaluierung“ – sowohl Landes- als auch Bundesregierung bekennen sich in ihren Regierungserklärungen ja zur Aktion für den Klimaschutz. Da ist es nur konsequent, auch die konkreten (und teuren) Projekte unter diesen Gesichtspunkten genau anzusehen.

Wir – Vertreter*innen von Naturschutzorganisationen – haben ja schon im Planungsverfahren „Mobil im Rheintal“ eine pragmatische Variante vorgeschlagen, die mit einer Querung im Raum Mäder/Altach und einem Anschluss beim Bruggerloch mit geringen Eingriffen ganz gute Entlastungen erreichen könnte (Mehr dazu habe ich schon 2019 in unserem Blog beschrieben: http://www.naturschutzanwalt.at/s18-alternativlos). Mit einer leistungsfähigeren Querung etwas weiter nördlich könnten diese Entlastungen noch besser ausfallen.

Wir halten es daher für unbedingt notwendig, mögliche Varianten zu prüfen, die Querungen beim Bruggerloch, beim Stadion in Lustenau und im Raum Mäder bis Diepoldsau umfassen.
Immer wieder haben wir betont, dass zu dieser Variante eine Kombination aus Maßnahmen nördlich und südlich von Lustenau gehören, und immer wieder hören wir, dass sie südlichen Querungen halt leider „nichts bringen“. Da stellt sich schon öfters die Frage ob es da am Verstehen-Können oder Verstehen-Wollen fehlt … Wir erwarten  ja gar nicht dass man uns blind glaubt, aber sich vor solchen Urteilen einmal die Daten anzusehen, wäre eigentlich nicht zu viel verlangt.
Hier noch einmal die Wirksamkeit der Varianten aus „Mobil im Rheintal“ (Unten in der Galerie-Ansicht ist jeweils ein Link zum Bild in voller Auflösung. Und ja, dieses Verkehrsmodell ist mittlerweile schon 10 Jahre alt. Aber bei den neueren Planungen wird schon ein aktualisiertes Modell verwendet – das muss genauso für die Variantenprüfung herangezogen werden).

Meine Aussage zur Wirksamkeit der „pragmatischen Variante“ beim VN-Stammtisch ist übrigens leider auch nicht richtig rübergekommen: Die hätte nach den Modellrechnungen 40 – 50 Prozent vom Gesamtverkehr beim Zollamt Lustenau entlastet, den Schwerverkehr könnte man sogar zur Gänze umlagern, weil man dafür Routenbindungen festlegen kann. Natürlich nur, wenn es überhaupt andere Routen gibt.

NSA-Stellvertreter*in gesucht

Im Vorjahr haben wir über die letzte Karenzregelung in der Naturschutzanwaltschaft  berichtet, und schon geht der Baby-Boom weiter und, wir müssen eine Karenz-Karenzvertretung für das letzte Jahr von Anna Waibels Abwesenheit finden.

Zugegeben, eine Stelle fürs Leben können wir nicht versprechen. Dafür aber eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Einblicken in viele Bereiche, Außendiensten im ganzen Land (und bei jedem Wetter …), ein schönes Büro, ziemlich flexible Zeiteinteilung und ein kleines, aber sehr nettes Team (finden wir …).

Dafür wünschen wir uns jemanden mit Interesse am Naturschutz, der oder die nach Möglichkeit ökologisches Fachwissen, Ortskenntnisse und Kenntnis des Verwaltungssystems mitbringt, sich gut ausdrücken kann, gerne mit Leuten diskutiert und die üblichen Office-Programme beherrscht. Erfahrung mit GIS wäre ebenfalls von Vorteil, außerdem natürlich Belastbarkeit, Flexibilität, Lernbereitschaft und Geländegängigkeit.
Gegen die fallweise unvermeidlichen Auseinandersetzungen und Rückschläge ist auch eine Portion Humor sehr hilfreich.

Wer sich so etwas vorstellen kann, soll sich bitte bis zum 18. Juni bewerben! –  Ausschreibung

Ein paar Einblicke in den wirklich abwechslungsreichen Alltag einer stellvertretenden Naturschutzanwältin zeigt der Rückblick auf die Tätigkeit von Anna Pichler (auch als Anna 1 bekannt). Zugegebenermaßen ist der Anteil der Bürozeit auf den Fotos aber unterrepräsentiert …

Katharina Lins für weitere 4 Jahre als Naturschutzanwältin bestellt

Auf Grund der coronabedingten Situation wurde eine Briefwahl zur Bestellung des Naturschutzanwaltes/ der Naturschutzanwältin durchgeführt.
13 Naturschutzorganisationen beteiligten sich an der Briefwahl, die Auszählung erfolgte am 7. April mit einem einstimmigen Ergebnis für DI Katharina Lins! Sie wird nun ihre siebte vierjährige Funktionsperiode antreten in der sie ihre langjährige Erfahrung bestens einbringen wird.

Wir gratulieren ihr ganz herzlich und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg!

Auf dem Weg zur Auenstrategie 2030+

Nach längerer Zeit in der Warteschleife wird nun wieder zum Thema Auwald Fahrt aufgenommen. Dies erfolgte im November 2020 durch ein weiteres Auendialogforum  im Zuge der Auwaldstrategie Österreich 2020+ des Bundesministeriums, des Naturschutzbundes und der Convention of Wetlands.

Auwald an der Bregenzerach (UMG)

Die Strategie zielt darauf ab Flussauen und Gewässernetze als natürliche Lebensadern der Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Der Naturraum Au wurde in Österreich viel verändert und ist in seiner Funktionsfähigkeit stark eingeschränkt. Dazu wurde letztens 2011 eine Aktualisierung des Inventars gewässernahen Umlands durchgeführt und dabei einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation von über 850 Auen dargestellt. Eine weitere Aktualisierung nach 10 Jahren wäre von Vorteil, um die Verlustflächen von Auen bis 2020 sichtbar zu machen.  Weiterlesen

Wieder im Heimbüro

Es ist wieder so weit. Auch wir versuchen, so weit wie möglich physische Kontakte zu reduzieren, und großteils von unseren  privaten Scriptorien aus zu arbeiten. Das funktioniert gar nicht so schlecht, aber natürlich sind wir derzeit im Büro kaum erreichbar. Bitte nicht das Telefon erschlagen, lieber ein Email schreiben – die Adresse office@naturschutzanwalt.at kann von allen gelesen werden.

Und falls ihr fragt: Natürlich legen wir Wert auf angemessene Bekleidung am heimischen Schreibtisch, wie die Dame hier links. Niemals würden wir uns unfrisiert und in Jogginghosen an die Arbeit machen. Wir nicht!