Zu viele Rechte für Umweltschützer?

Gestern lasen wir in den Medien, dass die Wirtschaftskammer eine kleine Novelle des Naturschutzgesetzes heftig kritisierte. Damit sollen Umweltorganisationen die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Fällen einen Bescheid auch anzufechten, wenn sie nicht vorher schon am Verfahren beteiligt waren (Entwurf, Erläuterungen und Stellungnahmen).
Die WKV meinte dazu, dass sie „jede Ausweitung der Rechte von Umweltorganisationen sehr kritisch sehen und somit auch klar ablehnen“, ihr Präsident sah gar die Gefahr, dass Europa und Vorarlberg „zu einem ökologischen Riesen und zu einem ökonomischen Zwerg“ werden könnten. Weiterlesen

Petition: Die Natur braucht eine Stimme!

Die Aarhus-Konvention verlangt, dass die Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Das ist grundsätzlich eine gute und wichtige Idee. In Österreich haben sich Bund und Länder damit lange Zeit gelassen.

Oberösterreich ist nun das erste Bundesland, das eine Anpassung des Naturschutzgesetzes in Angriff genommen hat – dort soll aber bei der Gelegenheit der unparteiische Umweltanwalt massiv in seinen Rechten beschnitten werden. Gleichzeitig werden NGOs zu bestimmten Verfahren zugelassen, diese haben aber oftmals nicht die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für eine Teilnahme an Naturschutzverfahren erforderlich sind.

Auch in anderen Ländern werden sicher Ideen gewälzt, diese „lästigen“ Anwaltschaften loszuwerden oder wenigstens einzuschränken. Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher gemeinsam eine Petition gestartet, um gegen diese Entmachtung der Umweltanwaltschaften zu protestieren:
Zur Petition – bitte unterstützen!

 Umweltanwaltschaften sichern Kontinuität – NGOs sichern Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Umweltanwaltschaften arbeiten im guten Einvernehmen mit den regional ansässigen NGOs und ihren großen Dachverbänden. Es ist ihnen daher sehr wichtig, dass die Organsiationen und die Umweltanwaltschaften nicht gegeneinander ausgespielt werden – beide haben unterschiedliche Stärken, und beide sind notwendig.
Denn die regionalen NGOs arbeiten meist ehrenamtlich, und mit begrenezten zeitlichen und finanziellen Ressourcen.  Eine konsequente Teilnahme an jährlich hunderten Verfahren, ohne fachliche und rechtliche Hilfestellung, kann daher nach eigener Einschätzung der meisten Länder-NGOs nicht funktionieren und auch nicht durch die Bundes-Dachverbände aufgefangen werden.

Die Umweltanwaltschaften hingegen können mit ihren Experten das ganze Jahr hindurch alle wichtigen Verfahren abdecken und die Interessen der Natur frei von Weisungen und überparteilich vertreten. Nur diese konsequente und konstruktive Teilnahme, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Eine Entmachtung einer Umweltanwaltschaft führt daher zwingend zu weniger Schutz und Rechtssicherheit!