Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Einfache und schnell umsetzbare Lösungen müssen dabei Vorrang haben.
Alle österreichischen Umweltanwaltschaften fordern daher ein Tempolimit von 80/100 auf Landstraßen bzw. Autobahnen und schließen sich einer Aussendung der Kärntner Umweltanwaltschaft an.
Tempo 100 statt 130 zu fahren senkt bei einem durchschnittlichen PKW den Treibstoffverbrauch und damit die Emissionen um 23 %, und das ohne Kosten und bei einer nur geringfügigen Erhöhung der Reisezeit. Nach einer Berechnung des VCÖ steigt die Leistungsfähigkeit einer Straße zudem bei geringeren Geschwindigkeiten, so dass die tatsächlichen Zeitverluste in der Praxis noch kleiner ausfallen werden.
Außerdem sinkt bei einer niedrigeren Geschwindigkeit auch die Lärmbelastung und steigt die Verkehrssicherheit. Mehr Zahlen und Fakten dazu gibt es auch auf der Website des Umweltbundesamts.
In Zeiten von Erderhitzung und Energieknappheit reden alle von der Energiewende … wer aber die einfachsten und effizientesten Maßnahmen nicht in Angriff nehmen will, kann es nicht wirklich ernst meinen.
Alle paar Jahre wieder … eine Hubschrauberfirma stellt einen Antrag auf Genehmigung von „Außenlandungen für touristische Zwecke“. Der Naturschutz lehnt solche Flüge strikt ab, das Land genehmigt – wie auch 2016, 2011 und in den Jahren davor.
Österreichweit werden solche Flüge außer in Lech nirgends genehmigt, auch in Deutschland und Südtirol sind sie nicht erlaubt, und das mit gutem Grund: Ungestörte Ruhezonen sind in einem kleinen Land wie Vorarlberg ohnehin schon sehr selten und werden immer kleiner. Und gerade im Winter wirken sich Störungen fatal auf Wildtiere aus, weil jede Flucht sie viel Energie kostet, und im Winter die Reserven sehr knapp sind.
Neun Vorarlberger Naturschutzorganisationen und die Naturschutzanwaltschaft haben in einem offenen Brief an die Landesregierung wieder auf diese Probleme hingewiesen.
Auch darauf, dass seit den letzten Bewilligungen das Bewusssein für den Klimaschutz auch im Land sehr zugenommen hat. So hat der Landtag den Klimanotstand ausgerufen und die Landesregierung in ihrem Arbeitsprogramm den Klimaschutz als eines der wichtigsten Themen aufgenommen. Laut diesem Programm will Vorarlberg gar „Vorbild für andere Regionen sein und eine Spitzenposition in Österreich und Europa einnehmen“. Da passt es wohl nicht ganz dazu, dass ausgerechnet hier die klimaschädlichste Fortbewegung für einige wenige bewilligt wird.
Die Landwirtschaft hat große Auswirkungen auf Umwelt und Natur – positive und negative. Daher hat die Agrarpolitik der EU eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der Begrenzung der Klimakrise. Um dies zu erreichen, sind zielgerichtete Förderungen von größter Bedeutung.
Die österreichischen Umweltanwaltschaften haben daher in einer gemeinsamen Stellungnahme konkrete Verbesserungen im neuen EU-Förderprogramm gefordert.
Dazu weisen wir ausdrücklich auf die umfassende Arbeit von 18 Naturschutzfachleuten zu den Herausforderungen bei ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen und naturschutzfachlichen Empfehlungen für künftige Fördermaßnahmen hin (Eichberger et al. 2019), die hier unbedingt zu berücksichtigen sind. Denn sie umfassen bereits ganz konkrete Maßnahmen und begründete Verbesserungsvorschläge zur Zielerreichung. Die Umsetzung dieser Forderungen sind unbedingt notwendig, um die Biodiversität und den Naturhaushalt samt seiner Ökosystemleistungen zu schützen und den European Green Deal erfüllen zu können.
Neben Hecken, Feldgehölzen und Obstbaumbeständen wichtig sind auch attraktive Prämien für Flächen, die später als üblich gemäht werden, als auch Förderungen für einmähdige Magerstandorte mit geringem Heuertrag sowie die Anwendung einer naturkonformen, tierschonenden Mähtechnik, Brache- und Wiesenrandstreifen, auch entlang von Waldrändern und Gewässern. Dies ist insb. auch für den Insektenschutz (Heuschrecken, Schmetterlinge und Libellen) wichtig.
Gezielt gefördert werden müssen auch für Amphibien und Reptilien wichtige Strukturen wie Steinmauern, Lesestein- und Totholzhaufen, feuchte und staunasse Mulden, sowie Vogelansitzwarten (z.B. für Braunkehlchen, Neuntöter und Greifvögel) auf Schlägen.
Auf Weideflächen sind attraktive Prämien zur Auszäunung von ökologisch bedeutenden Lebensräumen wie Mooren und Feuchtflächen notwendig, als auch eine Beschränkung der Tierzahl und Förderung spezieller Haustierrassen für den Erhalt von Mager- und Hutweiden, standortangepasste Almbewirtschaftung und Tierwohl, Festmistsysteme und Kompostierung.
Für Äcker ist nicht nur der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie Erosionsschutz wichtig, sondern auch die Förderung des Humusaufbaus, stickstoffbindender Pflanzen und Zwischenfruchtanbau, Humuserhalt und Bodenschutz sowie Schutz von Lerche und Kiebitz durch sog. „Kiebitz-Äcker“ und „Lerchenfenster“.
Die Naturschutzanwaltschaft begrüßt die Forderung des Nationalrats, dass die Evaluierung der S18 auch mögliche Querungen im Raum Diepoldsau einschließen soll.
Die Aufregung über den diesen Beschluss können wir nicht nachvollziehen. Schließlich sollte es doch im Interesse aller sein, möglichst verträgliche, zweckmäßige und umsetzbare Lösungen zu finden.
Dasselbe gilt für die „Klima-Evaluierung“ – sowohl Landes- als auch Bundesregierung bekennen sich in ihren Regierungserklärungen ja zur Aktion für den Klimaschutz. Da ist es nur konsequent, auch die konkreten (und teuren) Projekte unter diesen Gesichtspunkten genau anzusehen.
Wir – Vertreter*innen von Naturschutzorganisationen – haben ja schon im Planungsverfahren „Mobil im Rheintal“ eine pragmatische Variante vorgeschlagen, die mit einer Querung im Raum Mäder/Altach und einem Anschluss beim Bruggerloch mit geringen Eingriffen ganz gute Entlastungen erreichen könnte (Mehr dazu habe ich schon 2019 in unserem Blog beschrieben: http://www.naturschutzanwalt.at/s18-alternativlos). Mit einer leistungsfähigeren Querung etwas weiter nördlich könnten diese Entlastungen noch besser ausfallen.
Wir halten es daher für unbedingt notwendig, mögliche Varianten zu prüfen, die Querungen beim Bruggerloch, beim Stadion in Lustenau und im Raum Mäder bis Diepoldsau umfassen.
Immer wieder haben wir betont, dass zu dieser Variante eine Kombination aus Maßnahmen nördlich und südlich von Lustenau gehören, und immer wieder hören wir, dass sie südlichen Querungen halt leider „nichts bringen“. Da stellt sich schon öfters die Frage ob es da am Verstehen-Können oder Verstehen-Wollen fehlt … Wir erwarten ja gar nicht dass man uns blind glaubt, aber sich vor solchen Urteilen einmal die Daten anzusehen, wäre eigentlich nicht zu viel verlangt.
Hier noch einmal die Wirksamkeit der Varianten aus „Mobil im Rheintal“ (Unten in der Galerie-Ansicht ist jeweils ein Link zum Bild in voller Auflösung. Und ja, dieses Verkehrsmodell ist mittlerweile schon 10 Jahre alt. Aber bei den neueren Planungen wird schon ein aktualisiertes Modell verwendet – das muss genauso für die Variantenprüfung herangezogen werden).
Pr Gesamtverkehr 2025
Pr Änderungen 2025
CP Änderungen 2025
Z Änderungen 2025
Meine Aussage zur Wirksamkeit der „pragmatischen Variante“ beim VN-Stammtisch ist übrigens leider auch nicht richtig rübergekommen: Die hätte nach den Modellrechnungen 40 – 50 Prozent vom Gesamtverkehr beim Zollamt Lustenau entlastet, den Schwerverkehr könnte man sogar zur Gänze umlagern, weil man dafür Routenbindungen festlegen kann. Natürlich nur, wenn es überhaupt andere Routen gibt.
Auf Grund der coronabedingten Situation wurde eine Briefwahl zur Bestellung des Naturschutzanwaltes/ der Naturschutzanwältin durchgeführt.
13 Naturschutzorganisationen beteiligten sich an der Briefwahl, die Auszählung erfolgte am 7. April mit einem einstimmigen Ergebnis für DI Katharina Lins! Sie wird nun ihre siebte vierjährige Funktionsperiode antreten in der sie ihre langjährige Erfahrung bestens einbringen wird.
Wir gratulieren ihr ganz herzlich und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg!
Nach längerer Zeit in der Warteschleife wird nun wieder zum Thema Auwald Fahrt aufgenommen. Dies erfolgte im November 2020 durch ein weiteres Auendialogforum im Zuge der Auwaldstrategie Österreich 2020+ des Bundesministeriums, des Naturschutzbundes und der Convention of Wetlands.
Auwald an der Bregenzerach (UMG)
Die Strategie zielt darauf ab Flussauen und Gewässernetze als natürliche Lebensadern der Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Der Naturraum Au wurde in Österreich viel verändert und ist in seiner Funktionsfähigkeit stark eingeschränkt. Dazu wurde letztens 2011 eine Aktualisierung des Inventars gewässernahen Umlands durchgeführt und dabei einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation von über 850 Auen dargestellt. Eine weitere Aktualisierung nach 10 Jahren wäre von Vorteil, um die Verlustflächen von Auen bis 2020 sichtbar zu machen. Weiterlesen →
Es ist wieder so weit. Auch wir versuchen, so weit wie möglich physische Kontakte zu reduzieren, und großteils von unseren privaten Scriptorien aus zu arbeiten. Das funktioniert gar nicht so schlecht, aber natürlich sind wir derzeit im Büro kaum erreichbar. Bitte nicht das Telefon erschlagen, lieber ein Email schreiben – die Adresse office@naturschutzanwalt.at kann von allen gelesen werden.
Und falls ihr fragt: Natürlich legen wir Wert auf angemessene Bekleidung am heimischen Schreibtisch, wie die Dame hier links. Niemals würden wir uns unfrisiert und in Jogginghosen an die Arbeit machen. Wir nicht!
Acht Vorarlberger Naturschutzorganisationen und die Naturschutzanwaltschaft haben in zwei Schreiben an die Landesregierung gefordert, dass alle Gesetze und Verordnungen, alle Förderungen und alle eigenen und mitfinanzierten Vorhaben des Landes von vornherein auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes geprüft werden sollen.
Diese Forderungen beziehen sich auf die Ziele, die sich die Landesregierung in ihrem letzten Regierungsprogramm selber gegeben hat. In diesem Programm wird auch ausdrücklich auf den Landtagsbeschluss zum Klimanotstand vom Juli 2019 verwiesen: „Das vom Landtag einstimmig beschlossene Maßnahmenpaket gegen den „Klimanotstand“ ist Leitlinie für die Politik der Vorarlberger Landesregierung.“
Dort wird unter Punkt 3 gefordert „einen Gesetzescheck Energieautonomie und Klimaschutz einzuführen, in dem jedes Gesetz, jede Verordnung und jede Förderung geprüft wird, ob sie den Zielen der Energieautonomie und dem Klimaschutz dient“.
Wir Naturschützer sind mit diesen Zielen voll einverstanden – gemessen werden sie aber an der tatsächlichen Umsetzung, und da wird besonders am Einsatz von finanziellen Mitteln sichtbar, wo wirklich die wichtigsten Interessen liegen
Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich noch einmal vieles im Land geändert, das Budget wird durch neue Aufgaben und notwendige Investitionen belastet. Umso wichtiger wird es sein, die öffentlichen Mittel richtig einzusetzen. „Jeder investierte Euro muss zu einer langfristig zukunftsfähigen Entwicklung beitragen und darf keinesfalls Teil des Problems werden“ heißt es deshalb im zweiten Schreiben.
Im Februar antwortete LH Wallner, „dass wir derzeit die konkrete Umsetzung der von Ihnen zitierten Punkte im Regierungsprogramm vorbereiten und wir uns zu diesen Zielen selbstverständlich auch bekennen.“
Das ist sehr erfreulich. Wenn das Land nun aber 1,3 Millionen Euro Förderung für den Bau einer Weltcupstrecke in Lech bezahlt, mit massiven Geländeveränderungen, 22 Meter hohen Flutlichtmasten und einem Schneedepot von 35.000 m3, die mit LKW und Pistenraupen verteilt werden sollen, sind die guten Vorsätze offenbar noch nicht in der Praxis angekommen.
Update 16. 10:
Gerade im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen bei dieser Weltcupstrecke wollten die Naturschützer genauer wissen, wie sich das Land die konkrete Umsetzung der eigenen Grundsätze vorstellt und haben in einem offenen Brief an LH Wallner noch einmal nachgefragt. Klima-und Umweltcheck – offener Brief
Einige junge Vorarlberger haben eine Petition für ein Tempolimit auf der Vorarlberger Autobahn gestartet: Zur Petition
Diese private Initiative können wir nur unterstützen: Tempo 100 ist eine wirksame Maßnahme, die praktisch nichts kostet und sofort umgesetzt werden kann.
Nach einer Berechnung des Umweltbundesamtes können bei einer Reduktion von 130 auf 100 km/h die Stickoxide um fast 20 % gesenkt werden, die Feinstaubemissionen um rund 11 % (FAQ – Studie). Der Treibstoffverbrauch und damit die CO2-Emissionen werden um rund 10 % gesenkt.
Dagegen spricht eigentlich nichts außer geringfügigen Zeitverlusten, und die fallen bei der Größe unseres Landes nicht sehr ins Gewicht: Die A14 ist vom Grenzübergang Hörbranz bis zum Anschluss Montafon gerade einmal 61,5 km lang. Rein rechnerisch würde man für dieses Strecke bei 130 km/h 28,4 min brauchen, bei 100 km/h 36,9 min, also 7,5 min länger. Tatsächlich wird aber nie ein Schnitt von 130 gefahren (zudem ist auf manchen Abschnitten ja schon jetzt ein niedrigeres Limit), so dass der Unterschied wesentlich geringer ist.
Das UBA hat z.B. mit konkreten Zahlen berechnet, dass das Tempolimit von 100 km/h in Tirol zwischen Kufstein und Innsbruck (77 km) lediglich zu einer längeren Fahrzeit von knapp 4 Minuten führt.
Wenn man den ausgerufenen „Klimanotstand“ auch nur halbwegs ernst nimmt, sollte man dieses Tempolimit aus unerer Sicht sofort umsetzen.